s

Zeichnungen in Paketen. (Die Beifügung einer Faktura rst gestattet und bedarf nicht der Erwähnung in der In­haltsangabe.)

Der Kommandierende General:

Freiherr von Galt, General der Infanterie.

Bekanntmachung.

B e L r.: Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl.

Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde und mit Zustimmung ^oisausichusses wird die Bekanntmachung vom 27. August 191.J (Kreisblatt Nr. 76) in § 10 Abs. 1 Satz 2 weiter dahin geändert:

Es können hiernach

bei 1 Person höchstens 18 K'gr. B-otgetreide

bn 2 Personen höchstens 36 K gr. Brotgetreide

bei 3 Personen höchstens 54 K gr. Brotgetreide

ber 4 Personen höchstens 72 Klgr. Brotgetreide

der 5 Personen höchstens 90 Klgr. Brotgetreide

bei 6 Personen höchstens 106 Klgr. B otgetreide

ber 7 Personen höchstens 136 Klgr. B otgetreide

bei 8 Personen höchstens 154 Klgr. Brotgetreide

bei 9 Personen höchstens 172 Klgr. Brotgetreide

uslv. auf einmal ausgemahlen werden.

Die Vorschrift tritt mit der Veröffentlichung in Kraft. Gießen, den 19. Januar 1916.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Usinger.

Bet r.: Wie vor.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Groszh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Vorstehende Abänderung, wonach vorerst die auf die Selbst- versorger-Brotgeireidemenge von 10 Klgr. pro Kopf und Monat wieder auf 9 Mgr zurückgcfühct worden ist, ist auf ortsübliche > w den Landgemeinden auch durch Aushang, zur öffent- lichen Kenntnis zu bringen, insbesondere sind auch die Mühlen­besitzer besonders darauf hinzuweffen.

fir,Ä l 7n U 5 er | Apsschreibens vom 27. August 1915 (Kreis- r @ie ? nb i xt M al l° dahin, daß die Menge, die

crn Sclbs.vcriorg« unter den vom Konrmnnalverband vorge'chric- benen KontroNmajzreaeln verwenden darf, vom 1. Februar 1 1 ° ab auf den Kopf und Monat wieder aus 9 Klar Brot- flctreibc festgesetzt wird. Dabei entsprechen voni 1. Februar 1918 ab einem Kilo Brotgetreide 80 0 Gr. Mehl. Ein Selbstversorger darf hiernach für die Zeit vom 1. Februar 1916 bis zum 15 -lugust 1916 also für 6-/- Monate, insgesamt 58,5 Klgr. giot 3 etreibe auf den Kopf znrückzubchaltcn. Sollte be! einem Selbstver,arger schon die Aussonderung des Brotgetreides nach

fein, so ist von ihm die

überschießende Menge Getreide abzuliesern.

Gießen, den 19. Januar 1916.

Großherzogliches Kl:eisamt Gießen.

Dr. Usinger.

Bekanntmachung.

$ctr.: Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl.

.. ^^^'-^'reu Maßnahmen in der Getreideversorguna, bei denen die Behörde den Wünschen der Allgemeinheit so weit wie möglich entgegengekommen ist, hat bei beit Verbrauchern und den Land- bl ?r A'lf.lasl.mm erweckt, als wenn unser Vorrat an Brot­getreide überreichlich und Vorsicht nicht nötig wäre. Diese Auf­fassung ist irrtümlich: wir müssen vielmehr auch in diesenr Jahre streng Haushalten, damit wir auch mit einer ausreichenden

hinübergehen können. Tie ?^^r.^tendeii Bestimmungen über das stärkere Aus­mahlen die Mliesening des Hinterkornes und die Beschränkung kr vvrs-orgungsberechitigten Zivilbevölkerung emfaaLnbejt Mehlmenge, insbesondere auch! der den Selbstversor- ^ zusteheiiden Mengen müssen aufs Genaueste beachtet werden. Zusatzbrotkarten können nur an wirklich schwer Ar­beitende gewahrt werden, deren Kreis seither viel zu weit ge­zogen war. Weder in Bäckereien n och i n W i rt scha ft en darf Brot ohne Brotmarken abgegeben werden. Jede nicht verbrauchte

Äfwüi rr Ausgabestelle zurückgegebeir werden, da­mit aus dieser Ersparnis die für die Schwerarbeiter nötige Mebr-

Swlrt ai . lT !' ^de Wgabe der nicht gebrauchten

Brotkarten an Bäcker wird aufs Strengste bestraft ebertso Verschenken oder sonstige Abgabe solcher Brot- karten an Andere. Mit aller Strenge wird gegen das Verfüttern frv?i ö ff! e vorgegangen werden Und jeder erfüllt eine vater- cr in Unterstützung der Polizciorgane eine solche Zuwiderhandlung zur Kenntnis der Behörde bringt.

lin t / e uns nicht mit den Waffen

h, t e G n ? ^ n r n r e n / f . c 6 n s i e ihre Hoffnung auf unsere wirtschaftliche Schw.ächung; v e r m e i b e it

Krieg^/bei^ txa< * tn Verkürzung be $

Gießen, den 19. Januar 1916.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Usinger.

An den Oberbürgermeister zu Giehen und die Grohh. Bürgcr- melstcreicn der Landgemeinden des Kreises

tätig sttn^ ^ "UfNärcnd im Sinne vorstehender Bekannttnachnug

Gießen, den 19. Januar 1916. ,

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

_ Dr. Using er.

§ et v : Zahlung der Leihpferde. ' ~*

St« öfn Oberbürgermeister zu Giehen und die Grohh Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

m C ^-kr Umfang, den das Ausleihen von Pferden des Zentral- Pferdc-^cpots 6 in Darmstadt angenommen hat, macht zur Kon-

Psttde ersordnlich°^°" Drufnng- des Bestandes der Leitz-

^Ver bis zum 3. Februar 1916 die Be- De7°76'^ar°L^richte?,7 unmittelbar an das Zentral-Pferde-

1 ' K?^le,.L»vferde des Z e n t r a l - Pferde-Depots Darm- >taot befinden sich am Sonntag, den 30. Januar 1916 vormittags 9 Uhr, in der Gemeinde? '

o Kosten Händen sind die einzelnen Leihipferde?

6. Wieviele Lechpferde des Zenttal-Pferde-Depots sind in de, Gemeinde seit Ausbruch des Krieges verendet?

1. Wer hatte letztere entliehen?

i.- ^.^^??eige erforderlich.

fÄWÄtassi'Äia

";S,S »8S

1- T,pf/" A"öahl und den allgemeinen Zustand (Gesund- ett Pflege, Behandlung und Futterzustand) der Leih- unter Angabe der Namen der Entleiher,

^ Zierde ausschließlich für landwirtschaftliche Ar­

beiten verwandt werden.

dpn daß beabsichtigt ist, an diejenigen Gemein-

vorstehend geforderte Berichte nicht vff?d^m ^ufstellen und rechtzeitig einreichen, künftig keilte Leil^ zuziehen^ ^ äU ^ )en unb bie dort vorhandenen sofort zurück-

Gießen, den 13. Januar 1916.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

*n r , r . I-V.: Hemm erd e.

) ersttnalig al,o am 25. Februar d. Js. _

cn x Bekanntnrnchüngl

berg^ niC ^ ^ Cr Klauenseuche im Kreise Frieb-

^ ww Cr Gemeilide Nieder-Erlenbiach int Kreise Friedderg ist die Maul- und Klauenseuche ansgebrochen J

Gießen, den 17. Januar 1916.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

__ I. V.: H e m m erde.

^ , Beto.ttntmach;;ug. '

©tabt* 1 ^ ^ ^ anuai ' l. Js. wurden in hiesiger

Kniderhaudtäschchen, 1 Mnderregenschirm, eine Wachstuchtasche, 2 Portemonates mit Inhalt, 1 Spazier- stock mit Widuiimg, 1 Bnlle, 1 Etui mit Inhalt, 1 Auf- steckkamni, 1 Halskette, 1 Stickerei, 1 Mülleimer, 1 Hals- schuhuf- Anhänger, 1 Muff, 1 Kinderstrümpfchen mit Tuch­verlor e n:-1 schwarzer Handb-eulel mit Inhalt, 3 Portemon­naies mit Inhalt, 1 silberne Damennhr mit silb. Kette,

^ letzrnes Armband mit Uhr, 2 Fünfmarkscheine, 1 gold. LNZkL 1 Tasten mit Inhalt, 1 Trauring, 1 Perlen- halskettchen, 1 Gliederarmbaiid (Gold), 1 gold. Uhrkette,

1 Kanne mit Milch, 1 gold. Brille, 1 silb. Uhrkette. u. ."§^rechtigten der gefundenen Gegenstände b-elie-

bcn chre dluspruche alsbald bei uns geltend zu machen.

Mc Abholung der gefundenen Gegeustätide kann an jedem Wochentag von 1142 Uhr vormittags und 45 Uhr iiachmittags bet Unterzeichneter Behörde, Zimmer Nr. 1, erfolgen.

Gießen, den 17. Januar 1916.

.Großherzogliches Polizeiamt' Gießen.

H c m m e r d e.

Bekatttttmnmunft. ^

etr.: Sonntagsruhe in den Apotheken.

rur öffentlichen Kenntnis, daß von Sonntag, den

23. l. Mts. nachmittags 3 Uhr, bis Montag, den 24. l. Mts^ früh, nur die E n g e l a po t h e ke geöffnet ist Gießen, den 19. Januar 1916.

Großherzogliches Polizeimni Gießen.

H e m m e r d e.