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Zeichnungen in Paketen. (Die Beifügung einer Faktura rst gestattet und bedarf nicht der Erwähnung in der Inhaltsangabe.)
Der Kommandierende General:
Freiherr von Galt, General der Infanterie.
Bekanntmachung.
B e L r.: Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl.
Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde und mit Zustimmung rÄ^oisausichusses wird die Bekanntmachung vom 27. August 191.J (Kreisblatt Nr. 76) in § 10 Abs. 1 Satz 2 weiter dahin geändert:
Es können hiernach
bei 1 Person höchstens 18 K'gr. B-otgetreide
bn 2 Personen höchstens 36 K gr. Brotgetreide
bei 3 Personen höchstens 54 K gr. Brotgetreide
ber 4 Personen höchstens 72 Klgr. Brotgetreide
der 5 Personen höchstens 90 Klgr. Brotgetreide
bei 6 Personen höchstens 106 Klgr. B otgetreide
ber 7 Personen höchstens 136 Klgr. B otgetreide
bei 8 Personen höchstens 154 Klgr. Brotgetreide
bei 9 Personen höchstens 172 Klgr. Brotgetreide
uslv. auf einmal ausgemahlen werden.
Die Vorschrift tritt mit der Veröffentlichung in Kraft. Gießen, den 19. Januar 1916.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Usinger.
Bet r.: Wie vor.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Groszh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Vorstehende Abänderung, wonach vorerst die auf die Selbst- versorger-Brotgeireidemenge von 10 Klgr. pro Kopf und Monat wieder auf 9 Mgr zurückgcfühct worden ist, ist auf ortsübliche > w den Landgemeinden auch durch Aushang, zur öffent- lichen Kenntnis zu bringen, insbesondere sind auch die Mühlenbesitzer besonders darauf hinzuweffen.
fir,Ä l 7n U 5 er | Apsschreibens vom 27. August 1915 (Kreis- r @ie ? nb i xt M al l° dahin, daß die Menge, die
crn Sclbs.vcriorg« unter den vom Konrmnnalverband vorge'chric- benen KontroNmajzreaeln verwenden darf, vom 1. Februar 1 “ 1 ° ab auf den Kopf und Monat wieder aus 9 Klar Brot- flctreibc festgesetzt wird. Dabei entsprechen voni 1. Februar 1918 ab einem Kilo Brotgetreide 80 0 Gr. Mehl. Ein Selbstversorger darf hiernach für die Zeit vom 1. Februar 1916 bis zum 15 -lugust 1916 also für 6-/- Monate, insgesamt 58,5 Klgr. giot 3 etreibe auf den Kopf znrückzubchaltcn. Sollte be! einem Selbstver,arger schon die Aussonderung des Brotgetreides nach
fein, so ist von ihm die
überschießende Menge Getreide abzuliesern.
Gießen, den 19. Januar 1916.
Großherzogliches Kl:eisamt Gießen.
Dr. Usinger.
Bekanntmachung.
$ctr.: Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl.
.. ^^„^'-^'reu Maßnahmen in der Getreideversorguna, bei denen die Behörde den Wünschen der Allgemeinheit so weit wie möglich entgegengekommen ist, hat bei beit Verbrauchern und den Land- bl ?r A'lf.lasl.mm erweckt, als wenn unser Vorrat an Brotgetreide überreichlich und Vorsicht nicht nötig wäre. Diese Auffassung ist irrtümlich: wir müssen vielmehr auch in diesenr Jahre streng Haushalten, damit wir auch mit einer ausreichenden
hinübergehen können. Tie ?^^r.^tendeii Bestimmungen über das stärkere Ausmahlen die Mliesening des Hinterkornes und die Beschränkung kr vvrs-orgungsberechitigten Zivilbevölkerung emfaaLnbejt Mehlmenge, insbesondere auch! der den Selbstversor- ^ zusteheiiden Mengen müssen aufs Genaueste beachtet werden. Zusatzbrotkarten können nur an wirklich schwer Arbeitende gewahrt werden, deren Kreis seither viel zu weit gezogen war. Weder in Bäckereien n och i n W i rt scha ft en darf Brot ohne Brotmarken abgegeben werden. Jede nicht verbrauchte
Äfwüi“ rr fü Ausgabestelle zurückgegebeir werden, damit aus dieser Ersparnis die für die Schwerarbeiter nötige Mebr-
Swlrt ai . lT !' ^de Wgabe der nicht gebrauchten
Brotkarten an Bäcker wird aufs Strengste bestraft ebertso Verschenken oder sonstige Abgabe solcher Brot- karten an Andere. Mit aller Strenge wird gegen das Verfüttern frv?i ö ff! e vorgegangen werden Und jeder erfüllt eine vater- cr in Unterstützung der Polizciorgane eine solche Zuwiderhandlung zur Kenntnis der Behörde bringt.
lin t € / e uns nicht mit den Waffen
h, t e G € n ? ^ n r n r e n / f . c 6 € n s i e ihre Hoffnung auf unsere wirtschaftliche Schw.ächung; v e r m e i b e it
Krieg^/bei^ txa< * tn Verkürzung be $
Gießen, den 19. Januar 1916.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Usinger.
An den Oberbürgermeister zu Giehen und die Grohh. Bürgcr- melstcreicn der Landgemeinden des Kreises
tätig sttn^ ^ "UfNärcnd im Sinne vorstehender Bekannttnachnug
Gießen, den 19. Januar 1916. ,
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
_ Dr. Using er.
§ et v : Zahlung der Leihpferde. ' ~*
St« öfn Oberbürgermeister zu Giehen und die Grohh Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
m C ^-kr Umfang, den das Ausleihen von Pferden des Zentral- Pferdc-^cpots 6 in Darmstadt angenommen hat, macht zur Kon-
Psttde ersordnlich°^°" Drufnng- des Bestandes der Leitz-
^Ver bis zum 3. Februar 1916 die Be- De7°76'^ar°L^richte?,7 unmittelbar an das Zentral-Pferde-
1 ' K?^le,.L»vferde des Z e n t r a l - Pferde-Depots Darm- >taot befinden sich am Sonntag, den 30. Januar 1916 vormittags 9 Uhr, in der Gemeinde? '
o Kosten Händen sind die einzelnen Leihipferde?
6. Wieviele Lechpferde des Zenttal-Pferde-Depots sind in de, Gemeinde seit Ausbruch des Krieges verendet?
1. Wer hatte letztere entliehen?
i.- ^.^^??eige erforderlich.
fÄWÄtassi'Äia
5Ä";S,S »8S
1- T,pf/" A"öahl und den allgemeinen Zustand (Gesund- ett Pflege, Behandlung und Futterzustand) der Leih- unter Angabe der Namen der Entleiher,
^ Zierde ausschließlich für landwirtschaftliche Ar
beiten verwandt werden.
dpn daß beabsichtigt ist, an diejenigen Gemein-
vorstehend geforderte Berichte nicht vff?d^m ^ufstellen und rechtzeitig einreichen, künftig keilte Leil^ zuziehen^ ^ äU ^ )en unb bie dort vorhandenen sofort zurück-
Gießen, den 13. Januar 1916.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
*n r , r . „ I-V.: Hemm erd e.
) ersttnalig al,o am 25. Februar d. Js. _
cn x Bekanntnrnchüngl
’ berg^ niC ^ ^ Cr Klauenseuche im Kreise Frieb-
^ ww Cr Gemeilide Nieder-Erlenbiach int Kreise Friedderg ist die Maul- und Klauenseuche ansgebrochen J
Gießen, den 17. Januar 1916.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
__ I. V.: H e m m erde.
^ , Beto.ttntmach;;ug. '
©tabt* 1 ^ ^ ^ anuai ' l. Js. wurden in hiesiger
Kniderhaudtäschchen, 1 Mnderregenschirm, eine Wachstuchtasche, 2 Portemonates mit Inhalt, 1 Spazier- stock mit Widuiimg, 1 Bnlle, 1 Etui mit Inhalt, 1 Auf- steckkamni, 1 Halskette, 1 Stickerei, 1 Mülleimer, 1 Hals- schuhuf- Anhänger, 1 Muff, 1 Kinderstrümpfchen mit Tuchverlor e n:-1 schwarzer Handb-eulel mit Inhalt, 3 Portemonnaies mit Inhalt, 1 silberne Damennhr mit silb. Kette,
^ letzrnes Armband mit Uhr, 2 Fünfmarkscheine, 1 gold. LNZkL 1 Tasten mit Inhalt, 1 Trauring, 1 Perlen- halskettchen, 1 Gliederarmbaiid (Gold), 1 gold. Uhrkette,
1 Kanne mit Milch, 1 gold. Brille, 1 silb. Uhrkette. u. ."§^rechtigten der gefundenen Gegenstände b-elie-
bcn chre dluspruche alsbald bei uns geltend zu machen.
Mc Abholung der gefundenen Gegeustätide kann an jedem Wochentag von 11—42 Uhr vormittags und 4—5 Uhr iiachmittags bet Unterzeichneter Behörde, Zimmer Nr. 1, erfolgen.
Gießen, den 17. Januar 1916.
.Großherzogliches Polizeiamt' Gießen.
H c m m e r d e.
Bekatttttmnmunft. ^
etr.: Sonntagsruhe in den Apotheken.
™ rur öffentlichen Kenntnis, daß von Sonntag, den
23. l. Mts. nachmittags 3 Uhr, bis Montag, den 24. l. Mts^ früh, nur die E n g e l a po t h e ke geöffnet ist Gießen, den 19. Januar 1916.
Großherzogliches Polizeimni Gießen.
H e m m e r d e.


