4

. . Der Sarg ist gut zu dichten, nach der Einsargung ist er fest Verschließen und darf nicht inehr geöffnet werden.

Zeichen,ihsstellungen sind in Fällen dieser Art untersagt.

. . Nun Haushalt Gehörige, insbesondere Kinder, dürfen

dre Sierbewohuung, solange die Leiche in derselben sich befindet und auch nachher bis »ach erfolgter vorschriftsmäßiger Desinfektion der Raume und Gerätschaften, nicht betreten, cm 'lnsgeuommen sind Personen, welche die Sierbewohuung zur Wahrnehmung amtlicher Pflichten oder solcher Bernfspslichtcn be­treten, die auf dir Beerdigung Bezug haben.

8 9.

Jeder Arzt, sowie das ärztliche Pflegepersonal und jeder, w s r Kranke» behandelt ist verpflichtet, sich vor Verlassen der Kraiikeiiwohuung zu desinfizieren.

«s. ~ IC Wäsche und Abgänge des Kranken sind alsbald, die jprankeuziiiimer, sowie die in denselben befindlichen Gegenstände nach Ablauf der Ikrankhe.t zu desinsizieren.

- Verlaßt der Kranke diese Zimmer vor Ablaiif der Krankheit, ,o bat die Desinfektion der von dem Kranken bcilutzten Räume und Gegenstände vor ihrer Wiederbciiulmug zu erfolgen.

Bei den DesiiifekNoiien sind die desfalls ergangenen und noch ergehenden besonderen Bestrmiiiuugen genau zu beachten

. , 8 10. , k j ll f Kceisamt kann anordneu, dast die Wohnuilgen oder * Ziffer 9 genannten Krankheiten äw WrfpTf» f l i,,b U Ct Warnungstafel nach nachstehendem Muster

Kreisamt kaiin anordnen^ das, iind inloiciveit die Vor- EgL'ALtekÄn^"^""»- b« gehäuftem oder bös- ai Masern, bi Keuchhusten Ailwendiing finden.

8 12 :

Zttwiderhanbstlngen gegen diese Polizeiverordunng werden, insoweit nicht nach den bestehenden Bestimmiiilgeu andere Strafen verwirkt sind, mit Geldstrafe brs ^u 30 Mark geahndet Gl eben, den 22. März 1910.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. B.: Welcher.

Muster der Warnungstafel,

Achtung!

Ansteckende Krankheit Zutritt bei Strafe verbaten.

Gr oßherzogl iches Kreisamt Gießen.

B e t r.l Wie. oben.

An das Grohh, Polizeiamt Gießen und die Graßh. Büraer- inristercien der Landgemeinden des Kreises.

empfehlen Ihnen, auf die genaue Beachtung vorstehender Polizcivcrordnung Ihr besonderes Augenmerk zu richten Gießen, den 12. Oktober 1916.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

___ Pr, II singe r. _

Monatsbedarf der Landgmreeinden an MeU

An die Graßh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

h,, daran, daß die Zahl der BcoienchfäiiMr sowie

den kommenden Monat bis aiMgeben scch ^ß^ Komunmalverband (Mchlvertrilungsstelle)

Gießen, den 'lg. Oktober 1915.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

__I. V.: Hechler.

Bet r.: Feldrügeverfahren.

An die Graßh. Bürgcrmeistereicii der Landgemcinde»

,, - des Kreises.

Tie Feldrugeregister sind bis spätestens zum 26 d Mts an wir/äL ^ANenL^''- Ei"llUtt.ng des' Termins Gießen, den 12. Oktober 1915.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

___ I- V.: Hechler. _

Stellvertretende? Generalkommando

XVIII. Armeekorps.

Frankfurt a. M., den 27. Oktober 1914.

' , Verordnung.

Auf Grund dev 88 1 und 9 b des Gesetzes über den 2V-.

Itovm^ma'ir l Wrt 4 ' 3 " ni 1851 otiwe id> ffir bcn B'"cich tws

y Wl« Hotels, Pens,oneu und Anstalten sowie joder WohnitugS, Inhaber find perpftuhtet, den Aufenthalt und Zuzug von ?lus- l^dern binnen 12 Stunden polizeilich anzumelden, gteichgülti« ob die Aufnahme gegen Entgelt oder unentgeltlich, vorübergehend oder für längere Zeit erfolgt.

Der Wegzug von Austäichern ist gleichfalls innerhalb 12 Sluil- den anzuz^igen. *

. . 9?® örtliche Polizeiverordnungen ein« kürzere Meldefrist

L'iSÄr*" '*** «"«-»

Gefaiigms bis zu einem Jahr bestraft.

Der Kommandierende General'

Freiherr von Gall, General der Infanterie.

r~ Sf Tl'ckspolizeibehörden des Kreises.

Sie haben fcharfstens darauf zu achten, daß die obige Verordn KnzKaO/zu^Sem "^ertretnngsfalle mmachsichtjg

Gicßcn, den 28. Septenibcr 1915

Großherzogliches Krcisamt Gießen

_ I. B.: Hcchler. _

Bekanntmachung. ~~

B r t r.: Feldbereimgimg Grüningen: hier: Drainagen , rj"« 1 * 1 Zr-t vom 20 Oktober bis einschließlich 2. November ^' «ns Grogh. Bürgernieisterei Grüningen die Projekte

S& * on Dminagen nebst Beschluß der Vollzugs-

vom 2. Oktober l. IS. zur Einsicht der Beteiligten offen.

.^ergegen sind bei Meidung des Ausschlusses

S',«iL"SSS' ««S

den 3. Oktober 1915.

-er Sv gliche Feldbereinigungsroinnrissärr

Schnittspahn, Regierungsrat. _

Wöcherrtl. llebersicht-erTo-esfölle f. b. Stadt Eichen.

Woche. Vom 3. bis 9. Oktober 1915.

Einwohnerzahl. angenommen ,u 32 950 sinkt. 1600 Mann Militär ) m SterbllchkeitSziffer: 20 , 00 «/,.. 1

iaach Abzug von 9 Ortsfremden: 8,32°/...

Es starben an am Er- Kinder

° 1 wachsen- tm >.L-b-»S. dom 2 613

Altersschwäche z m\ o * 6 - 8"br

Tivbth-rie 2 (2) _ ( > 2 ~

Lungentuberkulose l , _ 3 (i

Herzleiden g 2 _

Bauchfellentzündung l ( 1 ) _ _ T,.

Krebs g ( 2 I 3 1 2<1>

sonstigen Leide» ] <l> _ 1 f7fn _

Summa: 13 ( 9 ] 9 V 51 j - 5701 -

Außerdem fielen Nu Krieg- 2 Männer au« Gießen. { >

. . £ n x in Klammern gesetzten Ziffern geben an. ,vie viel 5>t der betreffenden Krankheit auf von ausloärts nach Gießen gebrachte Kranke komnien. mmtvartS

, .. Markte.

_ ^orktverlaus. Kälber und Cchase werden bet reaen» lt-berstan"' hinterlassen bet gedrucktem G?,chästSgang

Brei,-sür 100 Pfd. Lobend- Schlacht­gewicht.

Kälber.

Feinste Mastkälber.

Mittlere Mast- und beste Saugkälber' '

Geringer- Alast- und gute Saugkälber . . !

Geringe Saugkälber.

6 ch a s e.

..... Wcidemastschafe:

Mastlammer und Masthammel .

Geringere Ataslhanimel und Schaie . ^

-lässig genährte Hatnnwl u. Schafe (Merzschase!

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Bollflelschige Schweins von 80 bi«

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aseaafilt wurde für ocu 6,50 bis 7,80 Dlavt Strob

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133-138

125181

119124

120-128

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