beträgt: die Temtmihir soll bann allmählich auf etwa -ft 6 Grad und die relative Feuchtigkeit auf 85 bis 90 Proz. erhöht werden. Tas Auftaucn kann auch bei einer nahezu gleichmäßigen Wärme von etwa -ft 3 Grad und einer relative» Feuchtigkeit von 75 bis 80 Proz. vor sich gehen. Tie Auftauzeit ist aut 2 bis 3 Tage zu bemessen.

Wo Kühlräume, in die das gefrorene Fleisch aus den Gefrier- räumen verbracht, und in denen es in der vorbezeichncten Weise anfgetaut werden kann, nicht oder nicht in dem erforderlichen Um» fany zur Beifügung stehen, kann dos Auftauen auch in anderen luftigen und sauberen Räumen, etwa in Schlachthofhallcn, bewirkt weichen. Turch Aufschichten des Gefrierfleisches in Haufen und Be­decken dieser Haufen mit Tüchern kann z,veckmäßig dafür gesorgt weichen, daß das Fleisch die aufgespeicherte Kälte nur langsam abgibt. _

Auf jaden Fall sollte Gefrierfleisch nur in halben oder ganzen Tierkörpcrn aufgetaut werden, damit möglichst wenig Fleischsast verloren geht. Ferner ist es dringend ratsam, das Gefrierfleisch nicht in gefrorenem Instand an Verbraucher oder Schlächter ab­geben zu lassen, weil es bei diesen in der Regel nicht sachgemäß aufgetaut locrden kann und deshalb leicht die vorerwähnten schlechten Eigenschaften annimmt. Gewöhnliche Ersschränke sind zum Aus- tauen von Gefrierfleisch nicht geeignet.

Ta gefrorenes Fleisch nach erfolgtem Auftauen nur eine be­schrankte Haltbarkeit besitzt, empfiehlt es sich, dort, wo der Ver­brauch des gekauften aufgetauten Fleisches nicht ohnehin alsbald

S erfolgen pflegt, der Bevölkerung oder den Käufern anzuraten, s Fleisch nicht allzulange bis zur Zubereitung für den Genuß liegen zu lassen. _

Bekanntmachung.

SB e t c.: Ausschlag der Beiträge zu den Entschädigungen für Bieh- verluste auf die Besitzer.

An die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Tiejenigen, die mit der Erledigung unserer Verfügung vom 7. Juli 1915 noch im Rückstände sind, werden an die alsbaldige Einsendung der Berichte erinnert.

Gießen, den 18. Aftgust 1915.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, _ I, V.: He in merde. _

Bekanntmachung.

Betr.: Ten Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Beuern.

Dtze Seuche ist erloschen. Tie Sperrmaßregeln werden auf­gehoben.

Gießen, den 18. August 1915.

Großherzogliches Kreisomt Gießen. _ I. V.: H e m m e r d e. _

Bekanntmachung.

Betr.: Ter Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Groß- Karben (Kreis Friedberg).

In Groß-Karben (Kreis Friedberg- ist die Maul- und Klauen­seuche ausgebrochen.

Gießen, den 18. August 1915.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: H e m m e r d e. _

Bekanntmachung.

Betr.: Rechtsmittel gegen die Gemeindesteuerveranlagung für 1915.

Auf Grund der Art. 46 und 50 des Gemeindenmlagengefetzes vom 8. Juli 1911 hat Großh. Ministerium der Finanzen, Ab­teilung für Steuerwefcn, die Frist, innerhalb deren Reckstsmittel gegen die Gemeindestcuerveranlagung für 1915 bei der ersten Instanz anhängig gemacht werden können, für die StÄck Gießen bis zum 8. September einschließlich erstreckt.

Ausgenommen von der Fristerstreckung sind diejenigen Rechts­mittel, dre das für die staatliche Veranlagung bereits rechtskräftig fcstgestellte Einkommen zum Gegenstand haben.

Dies wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Gießen, den 14. August 1915.

Gwßherzogliches Finanzamt Gießen. _ I. V.: Ber res. _

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Holzheim.

In der Zeit vom 1. bis einschließlich 14. September lfd. Js.. liegt Werttags aus Großh. Bürgermeisterei Holzheim

das Projekt über Ausfülnnmg der Drainagen in den Fluren 3, 9 und 11 nebst dem dazugehörigen Beschluß der Bollzugs- kvmnrission vom 10. August 1915 zur Einsicht der Beteiligten offeit.

Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegung bei Großh. Bürgermeisterei Holzheim mit Gründen versehen schriftlich einzureichen.

Friedberg, den 10. August 1915.

Ter Grvßberzogliche Feldbercinigungskommissär: Schurttspahn, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Ober-Bessingen: hier Drainagen.

In der Zeit vom 18. bis einschließlich 3l. August lfd. Js. liegt auf Großh. Bürgermeisterei Ober Bessingen das Projekt über Ausführung von Drainagen in den-

Fluren 9 und 10 nebst Beschluß vom 15. Juni lsd. Js. zur «Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ansschlusscs während der Offenleg!,ngszeit bei Großh. Bürgermeisterei Ober- Bessingen schriftlich einzureichen.

Fricdberg, den 29. Juli 1915.

Ter Großherzogliche Feldbereinigungskommissär: _ Schnittspahn, Regierungsrat. _

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Lang Göns: hier den Zutcilungsplan, In der Zeit vom 18. bis einschließlich 31. August lsd. Js. liegen auf Großh. Bürgermeisterei Lang-Göns die Beschlüsse der Bollzugskommissioiv vom 19. Juli und des Gcmeinderats vom 5. August 1915 über Verschiebung der Zuteilung auf 1916 zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegung bei Großh. Bürgermeisterei Lang-Göns mit Gründen versehen schriftlich einzureichen.

Friedberg, den 8. August 1915.

Ter Grobherzogliche Feldbereinigungskommissär:

____ Schnittspahn, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Betr.: Sonntagsruhe in den Apotheken.

Wir bringen zur öffentlichen Kenntnis, daß von Sonntag, den 22. l. Mts., von nachmittags 3 Uhr, bis Montag, dm 23. l. Mts. früh, nur die Engclapotheke geöffnet ist. Gießen, den 18. August 1915.

Großherzoglichcs Polizeiami Gießen.

Hemmerde.

Monatl. lleberstcht der Todesfälle in der 5tadt Sieben.

Monat Juli lSIS.

Einwohnerzahl: augenouiuis» zu 32 9 }> (iiifC. 1333 Mau» Militär), Ctsrblichkestsziffer: 17,5°/,,.

Nach Abzug von 28 Ortsfremden: 7,54°',,.

ES starben an

Zuf,

Er­

wachsene

Kinder

Im l. Lebens- vom 2 bl» iahr 18. Jahr

Angeborener LebenSschwäche 1 (1)

1 <»

Altersschwäche

5 (3)

5 ( 2 )

Mosern

1

I

Diphthette

2 , 1 )

1

Kl)

Nose

Kl)

1 (1)

Wundkrankheilen

I (1)

I dl

Lungiutuberkulofe

4 (2)

3 (2)

1

Allgemeiner Tuberkulose

1 (1)

1 (D

Lungenentzündung

1

1

Ererbter SgphstiL Krankheiten der AtmuugS-

KD

1(1)

organe

Krankheiten der Kreislauf-

4(1)

2(1)

1

1

organe

7(6)

5(3)

2(2)

Gehiruschlag

Kraukheite» dis Nerven-

4 (1)

4(1)

systenis

4(1)

4(1)

Magen- und Darmkatarrh Krankl,eile» derVerdauungS-

3

2

organe

4(1)

2 ( 2 )

2 ( 2 )

Krmrkheiten der Harnorgane 3

2

1

Selbstmord

1 (I)

1(1)

Verunglückung

1 (1)

1 (1)

anderen Krankheiten

KD

Kl)

Summa: 49(38) 31(18, 11(4) 7(6)

Anm.: Die in Klammern gesetzten Ziffern geben an, loie viel der Todesfälle in der betreffmden Krankheit auf von auswärts nach Gießen gebrachte Kranke koimnm.

Märkte.

Io. Wiesbaden,, Aug. Heu- und S tro b m a r k t.

Bezahlt !vurde iür Heu (neues) 5,80 Mk. bis 6,70 Alk., Stroh (Richtflroh) 2,803,50 Mk., Krummstroh 2,75-0,00 Mk. Alles (iit 60 Kilo. Fruchtmark t. Aus dem heulige» Markt war nichts angefahren.

******£*** t**********

Brühlsche Universitäts-Druckerei. Schulstr. 7

Rotationsdruck der B hl 'fchen Umn.-Ruch» und Steindrucke«!. R. L an a e. Gießen.