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Nr. 76 Zweites Blatt

Giehener Anzeiger (General-Anzeiger für Vberheffen)

Dienstag. 2. April \ 9\9

Aus dem Reiche.

Von der Jnvalwenverstchrrung.

Berlin, 31. März. (WTB. Amtlich.) Eine vom Bundesrat am 28. März 1318 beschlossene Verordnung über Erhaltung von Anwartschaften und Antragsrechtcn in der Jnvalidenversicl>crun:g bringt in der Hauptsache einen erweiterten Schutz der Kriegsteilnehmer und ihrer Hinterbliebenen 9vgrn Nachteile, die ihnen dürft) Friftverscnimnisse oder Anwart- lchaftsverlust in der Invaliden- und Hintcrbliebenenversichrrrmg erwachsen können. Die bereits früher (Verordnung vom 26. 2. 1914. Reichs-Gesetzbl. S. 485) tzugestandene Anrechenbarkeit der im öster­reichisch-ungarischen Heere zurückgelegten Mititärdienstzeitcn so-- wie die Versicherten österreichisch-ungarischer Staatsangehörigkeit verliehene Befugnis zur Nachbringung von Beiträgen (§ 2 der Ver­ordnung vom 23. 12. 1915, Reichs-Gesetzbl. S. 845) wird auf die archeren verbündeten -und die befreundeten Staaten ausgedehnt. Tie Ausnahmen, welche von der Vorschrift des § 1253 der Reichs- versicherungsvrdnrmg bisher nur zugunsten der Hinterbliebenen Kriegsverscholle-krer genuacht worden sind (Verordnung vom 12. Mai 1316, Reichs-Gesell. S. 371), greisen künftig auch dann Platz, wenn der Versicherte vor der Feststellung des Todes nicht vennißt gewesen war. Das Entsprechende gilt bezüglich der Erstreckung der einjährigen Ansschlußfrist für die Anforderung des Wittven- geldes gemÄtz 8 1300 der Reichsversicherungsordnung: diese Frist beginnt also künftig, gleichviel ob der Tod im Anschluß an vor- gLnyige Verschollenheit oder ohne solche festgestellt wurde, erst mit dem Schlüsse des Kalencherjahres, das dem Jahre der Kriegsbeendi- gung folgt, oder mit der früheren Eintragung des Todesfalls in daS Sterberegister oder dem früheren Erlaß eines gerichtlichen Urteils auf Todeserklärung. Endlick) wird bestimmt, daß Zeiten des Bezuges einer Militärrente von mindestens 20 v. H. der Voll- rente für die Wahrung der Anwartschaft wie Btttragswvchen zählen. Me diese neuen Vergünstigungen gelten rückwirkend vom Krie-gsbeginn Wb.

Schuhbedarfsscheine.

Berlin- 27.März. Die Reichsstelle für Schuhversorgunq hat eine Bekanntrnachung über Schuhbedarfsscheine er­lassen, welche das seitherige Bezugscheinversahren für Schuhbvaren neu regelt. Die am 1. M-rll in Kraft tretende Bekanntmachung beschrankt die Bodarfsschernpfticht auf neues Lederschuh- werk, dessen Sohle mindestens im Gelenk oder in der Vorder- fläche gary aus Leder besteht, auch wenn die Sohlen mit Sohlen- schonern oder mit HcftbsohLer: aus Ersatzstoffen (z. B. aus Holz) bewehrt sind. Me anderen Arten Schuhwaren können vom 1. April 1318 > ohne Bedarfs schein erworben werden. Die Hersteller sind verpflichtet, bedarfsscheinpffichtiges Schuhwerk durch Aufstempelung des Wortes ,>Bedcrrfsschecnpftichtig" auf der Sohle zu kennzeichnen. DaS bereits im Verkehr befindliche bcdarfsscheinpftichtige Schuhwerk haben die Gewerbetreibenden selbst daraufhin zu prüfen, ob die Vor- »russetzungen der Bcdarssscheinpflickst gegeben: sind oder nicht.

Grundsätzlich ist künftig m:r derjenige bedarfsschein­berechtigt, welcher nicht mehr als ein Paar gebranftjsfähige Überschuhe oder Stiesel besitzt: auch darf einer bedarfsscheinluwech- tigten Person innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten nur ein Schuhbedarfsschein ansgestellt werden. Ausnahmen sind vor­gesehen 1. für Berufsarbeiter, welche nicht im Wege der Sonder­zuteilung versorgt werden, 2. für orthopädisches Maß-Schuhwork in besonderen Fällen, 3. für unvorhergesehene Bedarfsfälle. 2luf- rechterhalten ist die Bestimmung, daß gegen Vorlage einer Abgabe- vescheinignng für zwei Paar gebrauchsfähige Lederschuhe ein neuer Schithbedarssschein aus gefertigt werden darf. Die bisherige Be- Wmmtung, daß das abgeli-eferte Schuhwerk mit dem neu zu be­zechenden Schuhwerk gleicher Art (Männer-, Frauen-.Kinderschuh- workj sein muß, ist nur hinsichtlich der Kinderschuhe aufrecht er­halten. Die bisher ausgestellten Bezugsscheine der Reichsbeklci- dungsstelle für Schuhwerk bleiben für ihre Gültigkeitsdauer, jedoch längstens bis zum 1. Arni 1318 üt Kraft, ebenso die Llbgabebeschei- irigungen.

Falsche Angaben sind mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafen bis zu. 15 000 Mark oder mit einer dieser Strafen vkdrrcht. Ter SchuÄ»charss schein berechtigt nur zum Bezüge von Schnhwerk für den eigenen Gebrauch und ist nicht übertragbar. Er hat eine Wlltigkeitsdauer von 12 Mpnaten und ist überall im Deutschen Reich gültig. Die Abgabe des Schulsbedarfsscheines an die Verkäufer hat bereits mft der Bestellung des Schuhwerks zu erfolgen.

Au» Stadt und Land.

Gießen, 2. Llpril 1918.

Kein Opfer aber ein gutes Geschäft.

Ist es nicht recht überflüssig, unsere Volksgenossen für die neue Kriegsanleihe begeistern zu wollen?

Wer schon eines der netten Werchgpiere der früheren Kriegsanleihen besitzt und wer sch>on einmal die Früchte aus den Zinsabscynitten so nrühews eingeheimst hat, der bvennt daraus von selbst, jeden Pfennig, den er in der Zwischenzeit erspart hat oder den er sonst flüssig machen kann, wieder in gleich vorteilhafter Weise anzn- le^en. Er findet keine andere Gelegenheit, welche bei gleicher Sicherheit die gleich günstigen Bedingungen gewährt.

Wer aber nicht begreift, daß es einautes Geschäft iL 98 Mark hinAulegen Und dafür eine Schuldverschreibung über 100 Mark zu erhalten und iroch dazu 5 Mark Zins jährlich, der ist so vernagelt, daß ihn die schönsten Reden und Zeitungsartikel nicht überzeugen können, oder erist so mißtrauisch, daher wahrlich zu bemitleiden: ist.

Mißtrauisch auf was? Aus den endlichen Sieg Deutschlands? Auch wenn wir keine unmittel­baren Land-, Geld- und wirtschaftlichen Erfolge erzielen: würden, wäre der Sieg Deutschlands doch so groß gegenüber dem Bernichtungswillen eurer ganzen Welt, wie ihm noch nie ein Volk auf Erden errungen hat. Mer die wirtschaftlichen: Erfolge im Osten für die Zukunft sind unbestreitbar. Das ist ja der tiefste Grund, weshalb unsere Feinde noch nicht nachgeben toollen. Sie sehen:, daß wir auch an .Kriegsentschädigungen und Laudgewinn unser An­sehen und unsere wirtschaftliche Entwickelung für die Zu­kunft nach dem Osten hin bereits gesichert haben.

Mißtrauisch auf was? Auf die Sicherheit dieser .Kriegsanleihen? Derselbe Name, der aus den zins­losen 20- :rnd 100 Mark-Scheinen steht, ist auch den gut verzinslichen Weertpapieren der Kriegsanleihen aufgedruckt. Hinter ihnen steht das deutsche Volk mit seiner' gewal­tigen wirtschaftlichen und finanziellen Kraft, schützend vor ihnen unser siegreiches Heer.

Daß wir unerschüttert wirtschaftlich und militärisch aus diesem Ringen hervorgehen werden, dafür Werder: Msere Feldgrauen sorgen, wenn wir die nottvendigen Mittel auf- bringen für ihren Unterhalt und für ihre Bewaffnung und Ausrüstung. Damit sind aber auch unsere Wertpapiere und alle unseren ftüheren Kriegsanleihen gesichert. Darum wer ein kluger Geschäftsmann ist, zeichnet zeichnet möglichst viel. Es ist die beste Anlage für das jetzt flüssige Gttd, ist zugleich die beste Sicherung für früher gezeichnete Anleihen.

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** Amtliche Persona ln achrich ten. Der Gvoß- herzog hat am 20. d. M. den Freiherrn Karl Schenck zu Schweinsbera in Berlin zun: Kammerherrn ernannt. Der Gwßherzog Hut am 33. MäLz dem Forstwart der Kommunal-

sorstwartei Münster Förster Phil. Sieg II. zu Münster aus Anlaß seiner mit Wirkung vom 1. ?chril 1918 erfolgen­den Bersetzicng in den Ruhestand das Band des Verdienst­ordens Philipps des Großmülftien zu dem ihm bereits ver­liehenen Allgemeinen Ehrenzeichen mit der InschriftFür treue Dienste" verliehen.

** Das Großh. Hess. Regierungsblatt Nr. 6, ausgegeben Darmftadt, den 28. März, hat folgenden Inhalt: 1. Verordnung, die Ankerkuilenfischerei im Rhein im Jahre 1918 betr.; 2. Verordnung über die Aenderung der Verord­nrung vom 23. März 1912, die Gebühren im Berwaltungs- streitverfahren betr.; 8. Bekamltmachung, Schlachtverbot betr.; 4. und 5. Bekanntmachung über Auslünftspflicht; 6. Bekanntmachung zur Ausführung der Verordnung über Schilf vom 26. Februar 1918: 7. Bekanntmachung zur Aus­führung der Verordnung über den Ausdrusch und die Inan­spruchnahme von Getreide und Hülsenfrüchten vom 24. November 1917 und der Verordnung zur Abänderung der­selben vom 26. Februar 1918; 8.' Bekanntmachung, die Regelung des Verbrauchs von Ziegen lämmerfteisch/ betref­fend; 9. Bekanntmachung über die Einfuhr landwirtschaft­licher Sämereien; 10. Bekanntmachung, die Gebühren der Feld geschworenen betreffend: 11. Bekanntmachung über

Weinreben; 12. Bekanntnrachung über die Regelung des Fleischverbrauchs und den Handel mit Schweinen; 13. Be- rcnrntmachung zur Ausführung der Verordnung über die

S eife für Hülsen-, Hack- und Oelfrüchte vom 9. März 1918 eichsgesetzbl. S. 119); 14. Bekanntmachung über Fleisch- versorguno; 15. Bekanntmachung, Arzneitaxe 1918 betr.

** 8. Kriegsanleihe. In der Zeit vom 18. März bis 18. April 1 Uhr mittags nehmen alle Postanstalten Zeich­nungen auf die 8. Kriegsanleihe entgegen.

** Bauernregeln im April. Wenn der April Spek­takel macht, gibts Heu nrrd Korn in voller Pracht. Trockener April ist nicht des Bauern Will, Aprilregen ist ihm gelegen. Sei der April auch noch so Mt. er sckstckt dein Bauer Schnee auf den Hut. Wenn der April bläst in sein .Horn, so steht es gut um Heu und Korn. Ist der April zu schÄr, kann im Mai der Schnee noch wehn. Aprilflöcklein bringen Maiglöckchen. Zu Goorgi (23.) blinde Reben, volle Trauben spater geben. Hat der Llpril mehr Regen als Sonnreuschein, ivird's im Juni trocken sein. April kalt und naß, füllt Scheuer und Faß. Je früher rm April der Schlel)dorn blüht, desto früher der Schnitter zur Ernte zieht. Gras, was im April wächst, steht im Mai fest. Aprilflut führt den Frosch weg mit seiner Brut.

** Höchstpreise für Strohhäcksel. Durch Be­stimmung des Reichskanzlers ist der Höchstpreis für Stroh- hacksel von: 1. April 1918 ab von 100 Mark auf 120 Mark ftir die Tomve erhöht worden. Dieser ^Prers gilt für den Verkauf durch den Hersteller des Häcksels. Die Erhöhung ist durch das Steigen der Kosten des Verhäckselrrs^ erforder­lich geioorden. In oen Gebühren für das Verleihen der Säcke urch in den Sackpreisen tritt keine Aenderung ein.

** Rich tpreise für Frühgemüse. Die Reichs- sdelle für Gemüse und Obst, VerivaltungsabteilUng, hat imReichsarrzeigev' Nr. 70 Richtpreise für .Frühgeinüse bekanntgegeben. Für diese Richtpreise ist das Gebiet des Deutschen Reiches in 5 Wirts ch a fts gebiete eingeteilt. Die Richtpreise dienen als Grundlage für die von den örtlichen Preiskommiffionen anfzustellenden Höchstpreise. Sie geben den: Anbauern Anhaltspuirkte für die voraussichtlich jzu erwartenden Höchstpreise. Diese können erst k::rz vor der Ernte bestinrmt und bekarrrrtgemacht werden, damit das voraussichtliche Ernteergebnis berücksichtigt werden: kann.

** Neue M arkenheftchen. Eine neue Art von Briefmarkenheftchen hat die Reichspost ausgegebeu. Sie enthalten nicht rverriger als vier verschiedene Arten von Fvemmrken, je fünf Stück zu 5 irnd 10 Pfennig, sowie je zehn Stück zu 7i/ 2 Und zu 15 Pfennig. Der Gesamttoert der dreißig Marken ergibt so rviedevmm 3 Mark. Die Lieb­haber von Marken verschiedener Farbe und verschiedenen: Wertes auf demselben Blatte kommen: bei den neuen: Heft­chen besonders gut auf ihre Rechnung: von seinen filnf Blättern sind drei mit Marken: verschiedenen Wertes. Man findet einmal vier gelbe Freimarken zu 1% uick> gluet duukelviolette Marken zur 15 Pfennig auf eilwm Matte. Auf einem anderen sind zwei Briefnmrken zu 15 mit vier ssrünen Marke:: zu 5 Pfennig vereinigt. Ein drtttes Mal findet man eine Briefmarke zu 5 Pfennig vereinigt mit fi'mf roteu Marken zu 10 Pfennig. Eiius der Blätter, das mit Marken zu 5 und 15 Pfennig, vereinigt ferirer Marken mit schraffiertem und mit weißem Hintergrund. Die Marken der einzelnen Werte werden allerdings kaum von jennand gerade in diesem Verhältnis gebraucht werden. Man kann aber doch in: Fernverkehr Briefe mit zwei Marken srei- machen usw. Private Anzeigen enthält das Heftchen nicht, sondern lediglich Empfehlungen des Postscheckverkehrs und der Postkreditbriefe sowie die Gebühren für freigemachte geivöhnliche Briefsendungen nach Orten in Deutschland. Landkreis Gießen.

** Lang-G öns, 31. Mary. Dem Nachtwächter Jvhaums Hardt wurde das Kriegsehrenzeichen verliehen. Gefreiter Brücket ivurde zum Unteroffizier bcfördett.

LJ Lang-Göns. 31. März. Das Mserne Kreuz 2. Klasse wurde dem Maurernneister, Unteroffizier Kärl Schäfer intb dem Schützen Wilhelm Spies verliehen. Die Hessische Dapserkefts- medaille erhielten der Landwirt Heinr. Kühl und der FürAiche Baumeister Wilh. B r ü ck e l.

** Londo r f, 31. März. Der Jäger Mlhekm Becker wurde mft dem Eisernen Kveuz 2. Klasse ar^g^Ächnet.

** Bill ingen, 31. März. Dem Kanonier Heinrich Reit­schmidt wurde die Hess. Tapferkeitsmedailte verliehen.

Kreis Büdingen.

A Kohden, 2. April. Das Kriogsehrenzevche:: wurde den Vertrauensmännern 'Kaufmann L. Fleck imb Gemei-ndeeinnehm er L. B e n n e r verliehen.

Kreis Lnuterbach.

rr. Schl i tz, 1. Lljpril. Hier starb der Lehrer an der Höheren Bürgersämle Errrst Blank im Alter von 38 Jahren. In unserer Stadt genoß der Verstorbene großes Ansehen.

Kreis Schotten.

O Gedern, 31. März. Musketier Karl Noll, Sohn des Landwirts Karl Noll II., eittkam ans russisck-er Gefangenschaft.

Starkenbnrg und Rheinhessen.

dz. Darmstadt, 1. Llpril. Da der Intendant des Gwßh Hostheaters, Herr Dr. Paul Eger. einem ehrenvollen: Ruf nach Hamburg zu folgen wünscht, hat der Gwßherzog die dadurch zur Erledigunrg kommende Stelle mit Wirkung vom 1. Juli d. I. Herrn Dr. Adolf Kraetzer zu Cl)arkottenb«urg übertragen. Die Darmstiädter Zeitung" schreibt hierzu: Der neue Intendant ist während des Krieges n: weiten Kreisen bekannt geworden durch die von ihm organssiertcn Konzerte und T h-aterauffülwungen irr Brüssel !und anderen Städten der westlichen besetzten Gebiete, in Bukarest ?rnd vor allem in B -alin. Eine Reihe hervorragender künstlerischer Vevanstaltungen zu wo Wütigen Zwecken ist ihm hier zu danken, Ar war einer der ersten, der den Gedanken:, beste Kunst aus der HcHnat an die Front und in die besetzten Gebiete zu tragen, mii großem Erfolg organisatorisch verwirklicht hat. 2luch das Brüsseler Gastspiel ldes Türmst ädter Hosthoatevs und die Bukarests Gast­spiele wurden tm ihm ^wanstoLLL Der BeLustne ist am 3L Ok­

tober 1879 in Tarmsbadt geboren und entstammt einer atthessischea Familie. Gr studierte die Reck>tswissen:schast, wurde RechtsanwaL! und war seit Beginn des Krieges für die Fürsorge der aus Belgien geflüchteten Datschen nnrd als Leiter obrer Kriegswirtschafts- behörde in Berlin tätig. Tr. Kraetzer, der sich auch ans den: (Vrebidx des Theaters und der Kunst literarisch und als Kritiker erfolgreich betätigt lyat, steht mit dem b:-5l!-rigen Jnte!:danteir des Hofthoa ters, Dr. Eger, u:ür Generalnrusttdirl ttoc von Weingartner seit Jahren in regen, künstlerischm Beziehungen:. Tr. Max Wauer Drannaturg stich Spielleiter des Hottl-eaters, wi:rde mit Wirkung vom 1. Juli 1918 zum Oftoßherzoglichen: Jntendanzrat ernannL.

Kreis Wetzlar

W. A. Wetzlar, 31. M^ärz. Tie Bnderus'sthen Eise::werke haben: auf die neue (8.) Kriegsanleihe einen Betrag von 3 Atillionar Mark gezeichnet. Tie bisherige Gesamtbeteiligung der Gesellschaft an der Kriegsenleche ist damit aus l l Millionen Marl' gestiegen.

Wetzlar, 2. April. Ein ungenannter Großindustrieller spendete dem hiesigen Verein vom Roten Kreuz 3 0 0 00 Mark, nachdem^er erst vor wenigen Monaten für den gleichen Zweck 20 000 Mark ^geschenkt lyatte. Ein anderer Fabrikant Wetzlars stiftete dem Verein: 5000 ?Rark.

** tzellinden, 1. April. Unteroffizier Anton Mögl ich, Inhaber des Eisernen Kreuzes, wuvde zum Sergeanten befördert.

ra. Aus dem Kreise Wetzlar, 1. April. Mit dem Eisernen Kre::z roirrden ausgezeichnet: Untcroff. (Lehrer) Hof-^ mann-Neukirchen, Pionner Wilhelm Troß-Ulm, Res. Km:l Müll er- Dutenchnfe::, Kanonier Ehr. W a g n er-Garbenheüv und Unteroffizier Friedrich O e.st reich ans Kinzenbach.

Dessen-Nassnu.

Raubmord in Höchst.

--- Höchst a. M., 1. April. In der Nacht zum Ostersonntag wurde hier ein schwerer Raubmord verübt. Der 31jährige Heizer Leonhard Fuchs, geb. in Zarctt (Bat)ern>, ist seit längerer Zeit imHöchster Brauhaus" beschäftigt und liatte sich Samstag abend, nachdem er im Maschinenraum die ihn: obliegenden Arlxnden voll­endet hatte, zur Nachtruhe in einem über dem Ofen: befindlich^; Rm:m ni-edergelcgt. Hier wurde er im Schlafe überfallen >:nd durch n:ehrere wuchtige Hamnverschläge auf den Kopf, die die Schädelderke vollständig zertrümmerten, ermordet nnrd gänzlich ausgeraubt. Da des Feiertags wegen der Brauereibe trieb ruhte, >m:rde die Leiche erst in später Morgenstunde gefuRm:. Der Ermordete, der ^Kriegs­beschädigter ist, liatte am Samstag seine ^>:validenrente und seinen Lohn auSgeyahlt erhalte:: und führte, ime bereits festgestellt ist, insgesamt 5600 Mark bei sich. Diese S:m:md ist ihm 'feraubl! worden. Als Täter dürste den bisherige:: Ermittlungen zufolge der vielmals vorbestrafte Peter Ludwig R c n n o w. geb. am 26. Januar 1889 in Münster i. T., in Fmge kommen:. Rennow war bis vor kurzem im Brauhaus als Heizer angefteltt, wurde aber «ml* lassen intb trieb sich seitdem in der Umgebung von: Höchst umher. Er hat in den letzten Nächten nnederholt bei Fuchs im Maschinen­raum genächtigt imd ist auch Samstag abend gesehen roordcn, als er den Zaun des Bran^reigrinrdstückes übcrlletterte. Seit der Ädo-rd- nurcht ist er verschwunden. Remrow wußte, daß der Ernwrdete stets sein ganzes Geld bei sich zu tragen pflegte, und hatte auch Kenmtnis, daß Fuchs au: Samstag Rente und Loh:: enrpfangen: hatte. Der Er- nnordetc war unwerheiratct und tvohnle seit fünf Jahren: in Höchstt,

ra. Tillenbnrg, 2. April. Zur 8. .Kriegsanleihe wurden 100 000 Mk. gezeichnret. Die Stadt hat mit dieser Zeichnung zu den Kriegsanleihen insgesantt 413 400 Mk. gezeichnet.

X Fulda, 31.Mär^. Der Kreistag des Kreises Fulda hak d-em^ abgeänderteu Vertrage mrtt dem pven:ßis-chen Staate über die Versorgung des KreiseS Fulda mft Glcktrizftät aus dem Main-q kraftwerke zugestimmt. So mft l>aben jetzt alle preußsschen Kreise, die für die Versorgung mit Elektrizität aus dem Marnkraftwerke in Frage konrmen, nränftich Hana::, Gelnhausen, Schlüchtern, Fulda und .Hünfeld, den Berttagsabschtuß mit dem preußisckien Staate vollzogen. Die Kosten des gesamter: Ausbaues des Mainkrafiwerkes, das bei der Fvrtführnn:g der Mamkanalffation von Ofienbach nach Aschaffenburg errichtet nnrd, belaufen sich auf 6,2 Millionen Mark^

X Gelnhausen:, 31.März. Bei der in: der Sitzung der Stadtverordneten erfolgten: Beratung des städtischen Haushalttmgs^ planes für 1918 ist beschlossen worden:, im Rechnrrmgsjahr 1918 dett gleickienr Steuersatz nvie seither, nämlich 200 o/o für alle Steuern neten za: erheben, sowie den: städtischen Beamten m:d Lehrern die gleiche Teuerungszulage nvie den Staatsbeamten zu gewähren.

Kassel, 31. März. Unter Beteiligung der Stadt, der Großindustrie, zahlreicher Körperschaften un:d Vereine wnrrde zn^ Beschaffung von gesunden und zlveckmäßig eingerichteten Woh­nungen für minderbemittelte Familien eineKasseler Wohnnmgs-, fürsorge-Gesellschaft" gegründet. Das Grünftungskapital beträgt zunächst 1400 000 Mk. Die Stadt erwarb für 1 150 000 Mk. das Henkelsche Elekttizftätswerk n:nd sicherte sich damit die Beteilig gung an der Herckulesbahn durch Uebernahme von 301 der 600 Aktten der Herkules-Balmgesellschaft.

ra. Löhnberg (Oberlahükreis), 1. i)lpril. Tie Löhnberger Mühle zeichnete 250000 Mark auf die 8. Kriegsauleil)b.

ra. Aus Nassau, 2. ^lpril. Mft den: Eisernen Zhreuz 1 .Kl. tourden ausgezeichnet: Leutnant d. R. Ha n stein-Biebrich und Leuttrant d. R. Lülling aus Höchst.

GerichtshlrcrL.

I Darm st ad t. 31. März. Bekannttlich ist die Bernuittlnurg dienstunbrauchbarer Militärpftrde an Landwirte :md 6^:verbe- treibeifte durch die Laudwirtfchaftskanimer bei den: letzten Landtags- Verhandlungen Gegenstand scliarfer Kritik geivesen. Daß diese Kritik nickst unberechtigt ivar. geht aus einer Gerichtsverhandlung hervor, die vor der Tarmstädter Strafkammer stattfand und ztoei Tage in Anspruch nahin. Angeklagt tvaren der Tierarzt Dr. Peter Schäfer von Frohnhofen und frinre Ehefrau wegen übermäßiger Preis- steigernmg. Dr. Schäfer ist z. Z. als Obervcterinär zun: Heeres" dien:st eiugezogen. Im März vorigen Jahres gaben die Tarmstädter Reginnenter eine s>lnrz.ahil Pferde an: die Wiesbadener und di« Tarmstädter Landwirt schaftskammlern ab. Dem Dr. Schäfer gelang es, von her Wiesbadenur Kammer 2 Pferde für seine Landpraxis zu erhalten, oblvohl' diese Pferde für Nassau bestinunt tvaren, und zlvar für 600 Mark. ?lm nrächsten Dcme tnencknufte er das Gespanm an einer: Landwitt in GumpenheivU i. O. für 2000 R?ark. Fünf Tags später ließ er sich von Tarmstädter LcmdnoirtsckaftskammLr wieder für seine Praxis ein Paar Pferde für 900 Mark geben. Diese bot seine Frau einem Gutsbesitzer für 3500 Matt an. Das Geschäft zerschlug sich, doch erstand ein Landwirt <n:s Gras-Ellen­bach >das Getpann für 3000 Mark. Ms er den niedrigen Gestes'nnrgs- preis erfuhr, fühlte er sich benachteiligt. Das Ehepaar .rollte di« Pferde nunmehr für 3000 Matt zurücknehnnen, lvon.au s der Land- nvitt jedoch nicht einging. Das Gericht nahm ztvar übermäßigq Preissteigernmg an, ließ aber den: Ein wand entschuldbarer Gesetzes/« unkennttnis gelten nnd kam zu einer Freisprechung der Angeklagten^ Damit dürfte aber die Sache iftcht erledigt sein. Vielmehr dürft« sie der Gegenstand eingel-ender Erörternmg in: Kriegsausschutz der Zwvften Kammer werde::.

Spielplan des Giehener Stadttheaters.

Sonmtag 7. dlpttl. 31/2: Genv. Pr. Neuheft!Schwa^wald« mädel". 7i/sr: Gap. Pr. (ern:.).Mt-Heidelbch'g".

Spielplan der vereinigten.^ranfturter Stadttheater.

Opernhanr.

TÄenstag 2. ?lpttl, 7»/»: Tiefbnnd. Mittwoch 3., 7 X ,_:Dis Rose von Stcrmbul". Donnerstag 4., 6Pr:Die Hugenotten:". Freitag 5.: Geschlossen:. Samstag 6., 7Vs: Bolkspreise.Wnige". Sonnftag 7., 3Y*:Das Dreimäderlhaus". 7 l / 2 :Ariadne am? Naxos".

rchausplelhaur.

Dienstag 2. Aprft, 71/3:Die verlorene Tochter". Mfttwvch Z./ 7Vs' ,^Jcm der Wunderbar^'. Donnerstag 4., 77*:Die Nietter- nich-Pastete". Freitag 5., 1%:Jan der Wunderbare" In: Saal des Zoologischen Gartens. Sondervorst. f. d. kriegsbeschäft. Ar- beftersch. Kein: Kartenwerk. ,^Jolxmnisfei:er". Samstag 6., 7v>2 Ter Snob". Äomftag 7., 3Vr:Mt-Frankfur^7 7 :Rlvftch".