Annotation | Reinhart, Herr zu Westerburg, vergleicht die Zweiung zwischen dem Greben Siegfried von Wittgenstein und den Gebrüdern Kraft, Godebracht und Eberhard von Diedenshausen als von beiden Teilen, erwählter Schiedsrichter dahin, dass aller angerichtete Schaden auf beiden Seiten quitt und verziehen sein, da |