Schultheiß Walther Apel zu Rockenberg und seine Frau Katherina bekunden, daß sie die Gerechtigkeit des Zehnten Henne v. Schwalbachs und seiner Erben in der Ostheimer Terminei [=Gemarkung] für 48 Gulden erklagt haben und mit Gerichtsordnung zu Ostheim in die Gerechtigkeit gesetzt ...