Rektor, Dekan und Professoren der Universität Marburg bekunden, daß sie den verordneten Inspektoren des gemeinen Landkastens zu Marburg jährliche Gülten in Höhe von 39 Gulden 16 Albus und 2 Pfennigen für von diesen im Jahr 1628 geliehene 790 Gulden und 25 Albus, den Gulden zu 60 Kreuzern ...