Pfarrer, Bürgermeister und Kastenmeister zu Gemünden an der Wohra bekunden, daß 1559 für die Stipendien entsprechend [wie Nr. 237] von ihren Vorgängern jährlich 10 Gulden aus den zwei Benefizien und Altären St. Peter und Hl. Kreuz [im einzelnen wie Nr. 237] bewilligt worden sind ...