Landgraf Philipp zu Hessen gibt der ehemaligen Wirberger Ordensperson Anna v. Trohe zur Abfindung erblich 7 1/2 Malter Frucht partim hessisches Maß, die der Vogt zu Wirberg jährlich an Michaelis zu zahlen hat, behält sich aber eine Einlösung mit 150 Gulden gemeiner Währung seines Fürstentums vor.