Anzeige. Da ſo eben erſchienene
zweite Band der Grundſäͤtze der ra⸗ tionellen Landwirthſchaft, vom Staatsrath Thaer, enthält, als Schluß des zweiten Hauptſtuͤcks, oder der Lehre von der O ekens mie, eine tabellariſche Berech⸗ nung und Gegepeinanderſtellung der Verhaͤltniſſe und Re⸗ ſultate, welche hervorgehen, wenn ein Gut von beſtimm⸗ tem Boden nach den verſchiedenen Hauptwirthſchafts⸗ Syſtemen bewirthſchaftet wird. Hierzu gehoͤrt dann auch, eine ausfuͤhrlichere Entwickelung der im er⸗ ſten Bande angedeuteten Grundſaͤtze, nach welchen die von den verſchiedenen Ernten ausgeſogene, nach ſelbigen zuruͤckbleibende, durch Duͤngung, Ruhe und Brache wieder er⸗ ſetzte Kraft des Bodens und der davon zu er⸗ wartende Ertrag ausgemittelt und berechnet werden kann. Und endlich die Lehre von dem Uebergange einer Wirthſchaftsart in die an⸗
dere. Es folgt ſodann das dritte Hauptſtuͤck: die Agronomie, oder die Lehre von der Kenut


