Jahrgang 
1 (1817)
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Eine ſehr wichtige, die Aufmerkſamkeit des hier⸗ laͤndiſchen Landmannes ſpannende und fuͤr ihn das groͤßte Intereſſe habende Veraͤnderung in Anſehung des Steuer⸗Weſens darf ich nicht mit Stillſchweigen uͤbergehen. Seit dem erſten November ſind wir von dem ſogenannten Lizente oder der Conſumtions⸗ ſteuer befreiet, und iſt ſolcher blos in den groͤßern Städten beibehalten. Der Landbewohner dankt hierfuͤr unſerer vaͤterlichen Regierung und frohlok⸗ ket aus gegruͤndeter Urſache, nicht ſowohl daruͤber, daß das bischen Geld, was ſonſt der Mahl⸗ und Schlachte⸗Lizent koſtete, erſpart wird; ſondern weil er den oft empoͤrenden Vexationen der Lizent⸗Con⸗ trolleure entruͤckt iſt und nun nach Gefallen mah⸗ len, ſchroten und ſchlachten kann, ohne aͤngſtlich zu ſorgen, daß dazu auch die Erlaubniß gehoͤrig erkauft ſey. a)

Ungleich wichtiger aber iſt die Reform, die jetzt mit unſerer Grundſteuer vorgeht, welche ganz neu veranlagt wird, um die, aus der weſtphaͤli⸗ ſchen Regierungs⸗Zeit herruͤhrenden Ungleichheiten zu heben. Moͤge Gott geben, daß die wirklich

2) Es hat wohl keinen Zweifel daß eine ſolche Con⸗ ſumptions⸗Steuer auf dem Lande, theils durch Abkaufung der Vexationen, theils durch Verſaͤumungen in den drin⸗ gendſten Geſchaͤften, dem Landmann zwei bis drei Mal ſo viel koſtet, als ſie in die Staats⸗Caſſen bringt.

d. R.

Möglinſche Annalen I. Bb. 3. St. T. t

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