Jahrgang 
10 (1807)
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(394) ſich leicht einſehen, daß dies Journal zu jeder Zeit und in jeder einzelnen Rubrik abgeſchloſſen werden kann, indem nur Einnahme und Ausgabe ſum⸗ mirt, letztere von erſterer abgezogen, und der Be⸗ ſtand nachgeſehen werden darf, wenn man letzte⸗ res noͤthig findet. Zu jeder dem Herrn bequemen Zeit kann er daher das Ganze auf einmal oder theilweiſe in das von ihm zu fuͤhrende Manual ein⸗ tragen, ſich von allem Detail ſelbſt informiren, ſo wie Kaſſe oder Beſtaͤnde revidiren; daß dies nicht zu einer beſtimmten Zeit geſchehe, moͤchte beim be⸗ ſten Beamten eine noͤthige Vorſicht ſeyn, indem es ihn zu ſteter Puͤnktlichkeit und Aufmerkſamkeit

anhaͤlt.

Nun muß ich von dem Manual ſelbſt und von dem Eintragen in daſſelbe ſprechen. Es ſcheint mir ſehr gut, ſolches auf mehrere, wenigſtens drei Jahre einzurichten, da dieſes wol der kuͤrzeſte Zeit⸗ punkt iſt, wo ſich einigermaßen uͤber den Ertrag eines Guts urtheilen laͤßt, indem ein Jahr dem andern Produkte uͤberlaſſen, das reiche Futterjahr dem duͤrftigen Vorrath aufſparen, das, wo die

eben ſo genau eingetragen werden ſollen in der That ſehr ſchwer ſcheint, wenn er zugleich perſoͤnliche Aufſicht fuͤhren ſoll. Th.