Jahrgang 
3 (1804)
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Ankundigung. 13

I. Die Fuͤllenzeichen.

2. Der Schwanz oder Schweif.

3. Der Huf⸗

2) Kennzeichen des jungen Pferdealters:

4. Es wechſelt die Schneidezaͤhne,

5. zuerſt die mittlern im dritten Jahre,

6. dann die zweiten im vierten Jahre,

7. dann die Eckzaͤhne oder das dritte Paar im fuͤnften Jahre.

3. Eintritt der Haken⸗

9. Geſtalt des Wiederroſſes oder Wiederrufs in dieſem Alter.

3) Kennzeichen des friſchen Pferbealters:

10. Geſtalt der Schneidezaͤhne und

11. Geſtalt der Haken in dieſem Zeitraum.

4) Kennzeichen des alten Pferdes:

12. Der erſte Schwanzwirbel ſondert ſich im⸗ mer mehr vom Ruͤckgrade ab,

13. die Zaͤhne werden lang, und paſſen nicht mehr auf einander, das Zahnfleiſch tritt zuruͤck.

14. Die Gruben uͤber den Augen; die Lefzen; die Lippen.

Roßtaͤuiſcher⸗Kuͤnſte, zur Unſicherheit dieſer Kenn⸗ zeichen. 1. Wenn ein Fuͤllen juͤnger ſcheinen ſoll, als es iſt. 2. Wenn es aͤlter ſcheinen ſoll, als es iſt. 3. Hufverfaͤlſchungen. 4. Verfaͤlſchungen der Rabzaͤhne. 5. Verfaͤlſchungen der Haken. 6. Des Schweifes.

Ark. 6. Vom Pferde⸗Handel. 1) Vom Tauſchhandel. 2) Vom Markthandel.