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I Aschnitt,
„Welches sind, nach geschehener Gemeinheits— theilung im Fürstenthum Lüneburg, die zweck— mäßigsten Mittel und Methoden, um, nach Verschiedenheit des Grund und Bodens, der Lage und der Verhältnisse der Landleute, die Urbarmachung und den Anbau des aufgetheil— ten Landes auf eine nachhaltende Weise zu betreiben?“
Fe
Die Beantwortung dieser Frage soll hier im Allgemeinen zuerst angegeben werden, und die Beantwortung der andern Fragen, welche aus dieser ersten speciell genommen sind, nach ihrer Ordnung folgen; sie kann entweder als Einlei— tung oder als Uebersicht der Grundsätze, welche den Verfasser leiteten, angesehen werden.
Mit größtem Rechte setzt die Frage eine voll⸗ endete specielle Gemeinheitsaufhebung zum vor— aus, da eine generelle Gemeinheitsaufhebung allein für jeden einzelnen Eigenthümer, in so ferne diese nicht der speciellen Aufhebung voran
Ann. Nied. Landw. er J. 28 St. P


