Jahrgang 
4 (1803)
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III. Abschnitt.

Wie wird derjenige bey der Urbarmachung zu Werke gehen können, der zureichendes Vermögen besitzt? Wie hingegen der Unvermögende?

§. 9. Der bemittelte Landwirth hat durch sein Geld oder Credit mehrere Krafte, den Ackerbau herz haft anzugreifen, und die Vorschläge 2 befol⸗ gen 1. 252 9. 10. Der un bemittelte Landmann muß sch erst nach und nach solche Kräfte in Futterung und Vieh erwerben, und würde am besten dürch die vorgeschlagenen Unterstützungen geholfen wer den; 5 2 5 5 S. 254

IV. Abschnitt⸗

Welche Einrichtung würde da zu treffen seyn, wo der bisherige Acker in seiner alten Berfassung bliebe?

§. 11. Bey einer zweckmäßigen Bestimmung des Acker⸗Umlaufs muß der Landzehnte in natura in einen Sackzehnten verwandelt werden; und überhaupt bey dieset Einrichtung das Gute sei⸗ ner alten! Wirthschaf t gehörig mit verwebt wer⸗ den 4 8 2 Stagg H. 12. zeigt die Einrichtung/ wo denn Landmann seine neue privative Fläche, welche ere aus der Gemeinheit erhalten, nur in eine gute Kultur bringen kann, den alten Acker aber in seinem bisherigen Zustande liegen lassen muß. S. 269

V. Abschnitt.

Wie 1 zu verfahren seyn, wenn die sämmt⸗ liche Fläche vom Hofe ab kultivirt werden soll wie lber, wenn der Zuwachs durch ein besondres Vorwerk bewirthschaftet wird?

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