Vorwort.
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Bei meiner Rückkehr am 3. Oktober von der Versammlung der deutschen Land- und Forstwirthe zu Brünn war mit Rücksicht auf die mehrseitig erhaltenen Zusicherungen alle Aussicht vorhanden, daß der ämtliche Bericht über dieselbe zur statutenmäßigen Zeit werde erscheinen können. Allein auch dießmal blieb diese gerechte Hoffnung aus Ursachen unerfüllt, deren Beseitigung durchaus nicht in meiner Macht lag. Ungeachtet ich meine Pflicht als Berichterstatter nach§. 27 des Grundgesetzes, wie es in dem ämtlichen Berichte von Pots dam S. 251 beibehalten ist, genau zu erfüllen bemüht war, konnte der Druck dennoch erst im Monate Februar d. J. beginnen.
Ich unterlege den Gönnern und Freunden der deutschen Land⸗ und Forstwirthschaft demnach diesen Bericht mit dem aufrichtigen Wunsche, daß es den Nachfolgern gegönnt sein möge, das für die Förderung unseres nützlichen Vereines höchst wichtige Statut über das Erscheinen des ämtlichen Berichtes vor dem Ablaufe des ersten halben Jahres nach der stattgefundenen Versammlung


