Jahrgang 
1838
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auch wehl aus dem älterlichen Hause entfernt, glaubt sich aller Bande ledig, wenn sie nur die pflichtgemäße Arbeit leidlich verrichtet, der Lehr- oder Dienstherr sicht nicht selten allein auf die leßtere(auf die Arbeit) und wähnt keine Verpflichtung weiter zu haben. In diesem Verhältniß liegt der Grund vieles Uebels, welches die gebildetsten Staaten nicht so vorschreiten läßt, als es geschehen könnte, Es bedarf zur Fortbildung der jungen Leute daher

1) der Nacherziehung, nämlich Leitung der Jugend zu einem ebenfo verständigen als edlen Leben durch die Vorgeseßten. Gutes Beispiel, Belehrung und Rath, Warnung, strenge Anhaltung zum Guten, damit dessen Ausübung Gewohnheit werde, besonders auch Vorkehrungen gegen das Verfallen in Thorheit und Unsitte und möglichste Erschwerung der Gelegenheit dazu, 2, Dieß sind die Mittel; ferner

2) die Nachschulen, Sonntags- oder auch Abendschulen, mit einiger Hinweisung auch auf landwirthschaftliche Gegenstände(das Nöthigste in populärer Fassung;) außer andern währhaft nüklichen Kenntnissen; ebenso mit Darleihung guter Bildungss<riften.

Für beides können die gebildeten Landwirthe(die Gutsbesikßer, Pächter, Verwalter gröz ßerer Güter), welche meist eine Anzahl junger Landleute unter ihrer Aufsicht ha- ben, unendlich viel wirken, Und wer auch nur einige seiner Dienstleute auf die rechte Bahn geleitete, sie vor dem Verfall in Sinnlichkeit und Unsitte zu bewahren vermochte, der wird sich ebenso hohen und höhern Lohn erwerben, als wenn er nur auf ihre Bildung zum verständigen Landwirth sieht, Der sittliche junge Mann wird gewiß eher die land- wirthschaftlichen Belehrungen annehmen und ausführen als der unsittliche, dem sein künf- tiger Lebensweg meist ganz gleichgiltig ist, und welchen Leidenschaften oder niedrige Gewohn- heiten die rechte Bahn nicht betreten lassen.:

Um die Landleute, nämlich die kleinern Gutsbesißer, wie die landwirthschaftlichen Dienstleute, zur einiger höheren Bildung zu bringen, scheint mir demnach Folgendes nothig:

1) Gute frühere Jugendbildung, nicht nur gute Schulen, sondern auch ver- ständige edle häuslihe Erziehung, nöthigenfalls durch obige Institute ersektz

2) gute spätere Jugendbildung, mittels jener Nacherziehung und dex Nachschulen bis zur wirklichen, nicht blos politischen Mündigkeit, bis sich nämlich die Ju- gend selbst fortzubilden vermag. Was die eigentliche landwirthschaftliche Bildung betrifft, so habe ich diese im Bd, 2 derBausteine zu- schildern versucht und zwar in folgenden Abstufungen: 1) Landwirthschafts- Akademieen(mit Gelehrtenbildung verbunden), 2) Land- wirthschaftsschulen oder Institute für rationelle Landwirthe, ferner 3) niedere Landwirth- schafts- oder AFerbauschulen' für künftige selbst handanlegende kleinere Gutsbesißer. Hier schließen sich an landwirthschaftliche Armen- Erziehungsanstalten und die Einrichtung, daß auch Bauerssöhne, welche das Dienen bei Andern nicht nöthig haben, dennoch einige Zeit bei Freunden ihrer Väter in entferntern Orten in Dienstleistung treten, um aqu< die Be- triebsart Anderer, nicht die väterliche allein, praktisch kennen zu erlernen.

3) Fortbildung der schon selbstständigen Personen, und zwar a) durch po- puläre Schriften, b) durch Vereine zu deren Erläuterung und C) durch ein gutes Bei- spiel der gebildetern Landwirthe, aber nicht allein im landwirthschaftlichen Be- triebe, sondern in jeder Hinsicht durc) ein verständiges, rechtliches und sittlichreligiöses Le- ben; sollen doch die Höhern stets mustergeben-d vorangehen im verständigen edlen Wirken für sich, wie für Andere, Daher auch in Mitwirkung für alles eben Aufgezählte;

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