Jahrgang 
1844
Einzelbild herunterladen

Abschnitt I.

Einleitungen zu der siebenten Versammlung Deutscher Land- und Forstwirthe.

A. Allgemeine Uebersicht.

Gemäß§. 12 des Grundgesetzes für die Versammlung Deutscher Land⸗ und Forstwirthe war bereits 1841 in Doberan vorläufig der Ort der Zusammenkunft für das Jahr 1843 bezeichnet worden. Später ergaben sich jedoch Hindernisse gegen die Ausführung dieses Beschlusses. Die Versammlung zu Stuttgart 1842 wählte daher in ihrer dritten Sitzung(Stuttgarter amtlicher Bericht S. 108) Alten burg zum Versammlungsort für 1843 und den Geheime Rath von Wüstemann daselbst zum ersten, sowie den Rittergutsbesitzer Dr. jur. Crusius auf Sahlis und Rüdigsdorf(im Königreich Sachsen, nicht weit von Altenburg) zum zweiten Vorstand. Letzterer, bei der Verhandlung selbst gegenwärtig, erklärte sich sofort zur Uebernahme des ihm zugedachten Amtes bereit(a. a. O. S. 109).

Bevor noch die amtliche Mittheilung über dieses Wahlergebniß vom 30. Septbr. 1842 in Altenburg eintreffen konnte, gelangte die Kunde davon durch die öffent lichen Blätter hierher und erregte neben der dankbaren Anerkennung des ehrenvollen Vertrauens doch auch gar mancherlei Zweifel und Besorgnisse, ob man im Stande sein werde, der Aufgabe zu genügen, deren Schwierigkeiten man sich nicht ver⸗ hehlen durfte. Jedesfalls stand Altenburg in Absicht auf die Mittel hierzu mehr oder weniger hinter den bisherigen Versammlungsorten zurück. Was es den zu erwartenden Gästen an wissenschaftlichem und praktischem Interesse, wie an sonstiger Annehmlichkeit des Aufenthalts zu bieten hatte, war im Vergleich zu Dem, was sie anderwärts gefunden, kaum als auslangend zu betrachten. Indeß säumte der er wählte erste Vorstand auf die vorläufige Kunde nicht, mit wohlgesinnten Männern aus Stadt und Land zu Rathe zu gehen.*) Eine Verständigung mit der Stuttgarter Versammlung war der Zeit nach nicht mehr möglich, und obwohl sich die angedeuteten Zweifel nicht beseitigen ließen, so erkannten es doch alle bei der Vorbesprechung in Altenburg Anwesende einstimmig als Ehrensache an, dem kundgegebenen Vertrauen sich nicht zu entziehen und ungesäumt Dasjenige einzuleiten, was nach den ge gebenen Verhältnissen geschehen konnte, um ihm einigermaßen zu entsprechen. Auch Se. Durchlaucht der Herzog gab auf erstatteten Vortrag Seine Einwilligung zur

) Vergl. Abschnitt III. dieses Berichts.