Jahrgang 
2 (1801)
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wenn er 15 Thlr. p. Wispel Impost davon be⸗ zahlte. Dieser sollte dazu verwandt werden, den Städtern wohlfeileres Brod zu verschaffen. Um jedoch Magdeburg und die umliegende sandige Gegend der Mark zu decken, sollte die Hälfte zu⸗ rückbehalten, und wenn es verlängt würde, nach Magdeburg gebracht werden. Damit allen Con⸗ traventionen vorgebeugt würde, sollte jeder, der seinen Weitzen zur Ausfuhr verkaufen wollte, der Cammer in Magdeburg eine Anzeige von seinen Vorräthen machen. Um seine Angabe zu control⸗ liren, sollten diese durch Commissaire zuvörderst taxirt werden, und sodann sollte er einen Ausfuhr⸗ paß erhalten, den er mit dem Weitzen an einen Kornhändler verkaufen könnte. Fast die gänze Magdeburger Börde und die fetteste Weitzengegend an der Elbe fand diese Einrichtung bey den hohen Weitzenpreisen im Auslande noch sehr vortheilhaft, da der mit einem Paß versehene Weitzen zu 80 bis 90 Thlr. berkauft werden konnte, der übrige aber nur 66 Thlr. und darunter galt. Jeder⸗ mann machte also hiervon Gebrauch, verimpostete die Hälfte seines Weitzens, und verfuhr ihn an die Elbe. Die andre Hälfte blieb auf dem Boden. In Magdeburg selbst ward hierdurch die Zufuhr