Jahrgang 
2 (1801)
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also durch jemand anders verrichtet werden. Es ist nun noch die Frage: Wie viele Tage sind dar⸗ auf zu rechnen? Ich denke, jedermann wird zugeben, daß der Mist in halb so viel Zeit ge⸗ streuet werden könne, als er geladen ist. Wenn also der Mist zu einem Morgen Landes in einem ganzen Tage von einem Menschen geladen werden kann, so kann er in einem halben Tage gestreuet werden; folglich müssen wir auf 10 Morgen fünf Tage zum Mistfahren rechnen.

3) Das Säen des Korns. Die⸗ ses muß freilich der Knecht allein verrichten, wenn kein mitarbeitender Wirth auf dem Hofe ist, oder kein Anderer es verrichter. Auf Bauerhöfen ver⸗ richtet diese Arbeit der Wirth, und auf Amt⸗ oder Pachthöfen die Ackervögte, oder gar die Verwalter und Ackerschreiber. Wenn es indessen auch der Knecht allein verrichtet, so ist es doch vortheilhaft, daß wenigstens ein Anderer wäh⸗ rend der Zeit die Arbeit mit den Pferden verrich⸗ tet, und folglich muß ich ihm hier einen Gehül⸗ fen allenfalls bewilligen, obgleich in Prediger⸗ haushaltungen der Knecht allein es verrichten muß.

Damit ich nun nicht zu kurz komme, so will ich rechnen, daß auf jeden Morgen im Durch⸗