Jahrgang 
3 (1826)
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Familienfesten, 3. B+ Kindtaufen, HoHzeiten, Sterbe- fällen- Es ist gar nicht zu verkennen, daß durc< die hier gemachte Ersparniß im Ausgeben des baaren Geldes dem Lande manches nüblich anwendbare Summen verbleibt. Daher hat auch der hellsehende König von Baiern die Verordnung gegeben, daß das Gepränge bei Leichenbegängnissen und Trauer als. zeit- gemäß unterbleiben soll.

- Gleiche weißliche Besorgniß bemerkt man in der Wirthschaftlichkeit, Was der Landwieth sonst bei besserm Wohlstande bequemer in der Stadt kaufte, madht er sich jeßt selbst,“ Er. spürt unablässig nah, sih immer mehr häusliche Nüblichkeiten zu versc<af= fen, um Bedürfnisse zu bestreiten, und die baaren Geldausgaben zu vermindern 3 so z+ B. macht sich manche brave? Landwirthin ihren Syrup selbst, und wendet ihn dort an, wozu sie früher Zu&er nahm, Man wärde no< weiter kommen, wenn sic das männliche Geschleht mehr um die Arbeiten bekümmerte, die dem weiblichen Geschlechte überlassen sind- IH weiß keinen haltbaren Grund aufzufinden- warum es nicht anständig für das männliche Geschleht sein sollte, sih Kenntnisse in solchen Dingen zu vershaffen, da ihm do< die Angabe und Einrichtung zufällt, Wie will er„aber diese zweEmäßig treffen- wenn ihm die

Sache selbst fremd ist?