Jahrgang 
4 (1798)
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272 19, Verbesserung der Forsiverfassung ze,

XIX. Verbesserung der Forstverfassung in Schweden,

E* ist eine Kommission niedergesezt, welche die Walda

ordnung von 1794 revidiren soll. Ein löbliches Geschäft, welches überall nachgeahmt werden muß, wenn wir Bewohner der kälteren Erdstriche nicht bald genöthi« get seyn sollen, ins Jnnere von Afrika auszuwandern, um dem Tod durch Frost zu entgehen!

(Aus D. Posselt's"neuester Weltkunde 1798. Februar Nr. 44. S. 178.|

XX. Verbesserung der Forstverfassung im Nürn- bergischen.

SIe Iv im Nürnbergis<en arbeitet man jezt 4 an einer neten YWaldordnung, welches unt so viel nüzlicher und nöthiger ist, da seit dem Jahre 1535.(f- Sorstarchiv Th. 1. S. 231= 232 Nr.1.) keine nur einigermaßen vollständige Forstordnung daselbst publicirt wurde.=- Materialien hierzu haf man auch in neuern Zeiten in mehreren deutschen Provinzen erhalten,