der Land- und Bauren-Güter. 241
besser bestellt werde. Folglich können auch nicht mehrere Menschen davon gespeiset wer? den, es mögen so vielfleineLandtheile bleiben, als für die Erhaltung eines jeden, welcher nicht ackert, hinlänglich sind, oder es mögen grosse Land- Güter daraus entstehen, welche ihnen den Ueberfluß an Getraide für ihremeh- rere Arbeit verabfolgen lassen. Nun verste- het man aber unter den grössern Höfen, oder grössern Land- Gütern diejenigen, welche für mehr als fünf Personen den Unterhalt geben können. Keinen andern Begriff kann man mit einem grössern Hofe oder grössern Land- Gütern verbinden. Denn man kann nicht bestimmen, ob man nur dasjenige groß nen- nen will, welches 200, oder 100, oder'50, oder 20, oder 10 Personen den Unterhalt lie? fern kann. Hingegen unter einem kleinen Bauer-Gute verstehet man dasjenige, von wel? chem blos eine Familie von fünf oder noch weniger Personen den Unterhalt nehmen kann. Von der Güte und Fruchtbarkeit der Ländereyen hänget es ab, ob 15 oder 30 Mor- gen Landes, den Morgen zu 120 Quadrat: Ruthen gerechnet, zu einem kleinen Hofe er? forderlich sind. Will eine Familie von fünf Personen ihren Unterhalt davon gewinnen, so müssen sie sich insgesammt mit dem Ackerbau beschäftigen, oder Hülfe dabey leisten, und Fkei- ner fann sich deren entziehn, Hingegen wenn
mehrere


