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x) Die Beſchreibung des Pferdes iſt ein wichtiger Gegenſiand dieſer Einrichtung und es köunte dabey leicht eine Verwechſelung ſiatt finden, wenn die gehörige Aufmerkſamkeit verabſäumt wird. Z. E. die von dem Herrn Verfaſſer mit vieler Wahrſcheinlichfeit bezeichneten vereinten Pferdediebe im Ein und Auslande, hätten die Abſicht, ein Pferd, welches vielleicht 100 Ld'or. werth wäre, zu ſtehlen, ſo würde es ihnen nicht ſchwer werden, ein ähnliches, minder koſibares Pferd zu finden, worüber ſie einen Kaufſchein erwirkten, und ſolchen nachmals für das. geſtohlene Pferd im Auslande gelten ließen. Allen Behörden des Landes wäre alſo die Verpflichtung aufzulegen, bey Ausferti- gung der Atteſte die möglichſte Vorſicht unter eigener Verantwortlichkeit anzuwenden und jedes Merkmal des Pferdes genau anzugeben. 2) Man müßte im Jnn- und Anslande über die Anwendung eines ſolchen Mittels einverſtan» den ſeyn, ſonſt würde daſſelbe wenig wirkſam ſeyn, und auch gleichlautende gedruckte For- mulare verabreden, worunter gehöriger' Raum zu ferneren Beſcheinigungen gelaſſen würde.
3) Im Inn- und Auslande wären.an den Gren» zen mehrere Polizey- Behörden. zu benennen, denen die verübten Pferde-Diebereyen, nebſt


