Anſichten bey Aufhebung der Leibeigenſchaft, in Beziehung auf die Tagelöhner,*)
Vorwort.
Es ſind bey der Aufhebung der Leibeigenſchaft in Mecklenburg andere Verhältniſſe zu beachten wie in andern Ländern; wahrſcheinlich dauerte ſie deshalb
*) Das große Werk, die gänzlihe und allgemeine Auf- hebung der Unterthänigkeits- Pflicht, nähert ſich nun- mehr auch in Melenburg ſeiner Neife, Es war nd- thig, die Folgen, die ſich in andern Ländern aus dieſer großen Begebenheit entwi>elt hatten, aufmerk- fam zu. beobachten und dieſe mit unſern örtlichen Verfaſſungen, ſo wie ſelbſt mit dem Nationalſinn der Menſc<enklaſſe, der nunmehr ein neues Glück zu Theil werden ſollte,.in Vergleichung zu ſtellen. Es muß daher den Männern, die dazu augerkohren ſind, dieſe Angelegenheit, die mit einer ganz veränderten.Kraft in die Staatsmaſchine eingreifen wird, zu einem ſichern und feſten Reſultate zu führen, jede Stimme einzelner Vaterlands- Freunde willkommen ſeyn, Noch mehr aber verdient jede ſol<he Stimme bea<tet zu werden, die nicht einſeitig, ſondern frey von gilen partheyiſhen Nücſichten, die mannigfaltigen, ſich bier
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