Jahrgang 
2 (1819)
Einzelbild herunterladen

T,

2.

4.

wotüber' die demnächſt zu publicitende Aller: gnädigſte Patent» Verordnung,=- die, um der auswärtigen Leſer willen, auch dieſen Au- nalen einverleibt werden ſoll,=- das Nähere erflären' wird. Ueber nachſtehende' Gegen ſtände, die mit der Leibeigenſchafts.- Angele? genheitin näherer Verbindung ſichen und durch

ſelbige ein neues Intereſſe gewinnen, netnlich:

über die Beſeßung der Patrimonial- Gerichte und, beſonders der delegirten Gerichte,

über verbeſſerte Einrichtung der Schul- ſtellen auf dem Lande,

über Verſorgung der Armen,

über Verleihung von kieinem Grund- beſiß, ſey es nun durch Verleihung vollen Cigenthums oder durch Erb Pachtrecht,

über die geſammten Bauern» Verhält- niſſe,== wohinaußer der ſo wün-