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Frühlings- Saatzeit und einmal nach beſchaffter Herbſtſaat, IZ.
Ob man es gleich vokäaus ſeßen darf,- daß jedes ordentliche/Mitglied nach der Beſchaffenheit“ ſeines Wirkungskreiſes und nach dem Maaß ſeiner Kräfte zur Beförderung des: wohlthätigen Zwecks dieſes Vereins mitwirken werde, ſo iſt doch zu den ges meinſchaftlichen. Arbeiten Niemand'ausdrücklich verpflichtet, als nur die Diſtricts-Directoren. mit thren' Secretariemn. Dieſe ſammeln die von den Diſtrictsmitgliedern ihnen mitgetheilten Nachrich» ten und'geben ihnen die zum weiteren Gebrauch nöthige Form.: Jeder ſchriftlich oder mündlich Ihnen mitgetheilte„Beytrag, ſo bald er nur geo meinnüßiger Art iſt,- iſt ein Gegenſtand der Ver- handlungen in der Diſtrict8verſammlung,
14.
In dieſen Diſtricksverſammlungen hat daher jedes' ordentliche Mitglied eine entſcheidende Stimme.
15.
Jed Diſtricts-Director iſt verpflichtet, jährlich die Hauptverſammlung zu beſuchen. Wird er. durch Kranfhett oder anderweitige Geſchäfte daran gehin- dert, ſo muß ex ein anderes Mitglied für ſich ſtellen, indem es unverbrüchliches Geſeß iſt; daß wenigſiens
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