Jahrgang 
1 (1818)
Seite
4
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Statuten des Meklenburgiſchen Patriotiſchen ' Vereins«

LI. Die bisherige Mecklenburgiſche Landwirthſchafts- Geſellſchaft formt ſich in einen

Patriotiſchen Verein um, welcher ſich nicht allein, wie bisher, mit eigent» ſich landwirthſchäftlichen Gegenſtänden beſchäftigt, fondern auch ſolche in ſeinen Zwe mit aufnimmt, wo von der Veredlung und dem vortheilhafteſten Gebrauch der erzielten landwirthſchaftlichen Pro»- dukte die Rede iſt.- Beſonders aber beſchäftigt ſich dieſer Verein auch mit der mehreren ſittlichen und geiſtigen Ausbildung derjenigen Klaſſe der Landes- bewohner; welche vorzüglich bey der Arbeit des Landbaues wirkt.

| 2.

Um dieſen erweiterten Geſchäftsgang deſto ſiche- rer zu leiten, bleibt das bisherige Hauptdirec torium, dem aber mehrere Diſtricts-Directo» via untergeordnet ſind.