Jahrgang 
2 (1817)
Seite
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Wenn dem Kaufmann ein Kapital gekündigt wirde ſo braucht er nur einen Theil ſeines Waarenlagers zu verkaufen, um ſeinen Gläubiger zu befriedigen. Ex kann, wenu er will, ſeine Waare jeden Augenblik in baar Geld umſeßen. Aber der reiche Landbeſitzer, deſſen Gut nur zu ein Zehntel verſchuldet iſt, kann ſelbſt dieſes Zehntel, wenn es ihm gekündigt wirda nicht aus- den Gutseinkünften bezahlen, Cr wird verſuchen müſſen, von einem andern Kapitaliſten Geld zu leihen, um dem Erſten zu bezahlen, Wenn er nun aber troß der großen Sicherheit, die er geben kann, und bey der Anbietung von Proviſion, kein ſo großes Kapital erhalten kann,=- wie dies in den Zeiten der Noth vielfach der Fall war;== ſo iſt er gezwungen; einen Special- Indult vachzuſychen, welcher ihm, wenn er die Unmöglichkeit Geld angeliehen zu erhalten erweiſt, nicht wohl verweigert werden kann, indem es für. das Wohl des ganzen Staats zu nachtheilig wirken würde, wenn bey ſo ſehr überwiegendem Verz mögen der Concurs erdfſnet werden ſollte,

Wer mehr verſpricht, als er gewiß halten kann, deſſen Verſicherung verdienet keinen Glauben, Cin Gut trägt jährliche Renten; aber es iſt nicht möglich» in-einem Jahre ganze Kapitalien davon zu ziehen, Wenn ein Gutsbeſiter verſpricht, jährliche Renten zu bezahlen, ſo kann und muß er dieſes Verſprechen hal- ten 3; wenn er ſich aber verbindlich macht, Kapitalien