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6. 15, Erläuterung des Vorſtehenden und ndthige Be- merkungen,- ;( GC. 16,
Berechnungen, die zur nähern Beſtimmung des Pfandwerths auf dieſe Zahleuverhältniſſe gegründet werden können, | CG 17%
Nöthige RüFſichten, die hiebey nicht aus der Acht gelaſſen werden müſſen, G. 18, B. Beſtimmung der Wieſen,
CS. 19. C. Beſtimmung der Weide; und zwar a. in ſo fern ſie nicht mit Holz bewachſen,
| CS. 20- b. Oder mit Holz bewachſen iſt, ß 21. D. Entfernung vom Abſaßort, CG 22. E. Bauer» Ländereyen, h CS. 2% . F. Gewäſſer, Y. 24,
Zuſammenſtellung aller hier gefundenen Zahlenver- | hältniſſe,;


