Jahrgang 
1816
Seite
VII
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Anordnung nothwendig,- weil. die unbedeutende Kleinigbeit von 4 8, die für jedes Kupfer nache gezahlt.) werden ſollte;, zwiſchen: manchen der Pränumeranten und der Verlagshandlung Jrrun- gen und unangenehmeMißverſtändniſſe veran- laßte.. Der Ladenpreis bleibt, ſo. wie er einmal feſtgeſeßt iſt, 3 Rthlr- NZwdr. Wer indeſſen das. ganze Werk vom Anfange nimmt und ſich zur. Fortſeßung verpflichtet, für den bleibt auch jeßt noch der Pränumerations- Preis offen.

Da auch die Verlagshanblung bey den mo- notlichen Verſendungen einzelner Stücke faſt jedesmal den Verdruß Hatte, daß Stücke verloße ven gingen, die nachmals von den Pränumeranten nachgefordert wurden, ſo ſoll auch dieſer verdries- lichen Irrungen von nün an dadurch vorgebeugt werden, daß die Stücke nicht mehr einzeln, ſon- dern alle drey Monath und zwar broſchirt, ſo wie bisher poſtfrey innerhalb Mecklenburg ver« ſendet werden,

Um auch endlich dem Uebelſtande auszuwei- <en, daß ſolche Aufſäße, die von beſtimmten Tagen datirt waren, nicht mit der Jahreszahl der Stücke, welchen ſie einverleibt waren, zutrafen, ſo ſängt dieſer nächſtfolgende vierte Jahrgang