Jahrgang 
1815
Seite
289
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%. Aumann

preis zu ürtheilen, den Herr Lee feſiſeßt, wohl nicht ſeyn können. Herr Lee bietet nemlich dieſe drey Maſchinen, auf die Dauer ſeiner ganzen Patentzeit, unter folgenden Bedingungen zur Miethe an:

x) Für alſe drey Maſchinen wird eine Miethe von 2x Pfünd Sterl. bezahlt.

2) Wey außer dieſen drey Maſchinen noch eine oder die andere derſelben einzeln haben will, bezahlt für die erſte allein 4 Pf. Sterl. für jede der beyden übrigen aber 7 Pf. Sterl.

3) Die vermietheten Maſchinen bleiben ein Eigen- thum des Herrn Lee, und müſſen nach Ah- lauf der Miethszeit, in eben dem Zuſtande, wie der Empfänger ſie erhalten hat, wieder abgeliefert werden.

Auf wieviel Jahre das Patent des Herrn Lee ſautet, das hat er nicht angezeigt,

Mit uns Mecklenburgern möchte Herr Lee wohl keinen Miethskontrakt eingehen. Würden wir alſo, wie Hery Dr. Gerfe uns Hoffnnng macht, uns eine ſolche Maſchinerie kaufen können, ſo würde es darauf ankommen, ob unſre fleißigen Hausmütter ſo viel über ihre Eheherren vermögen, daß ſich dieſe zu einer ſolchew Ausgabe bereitwillig finden ließen. Von unſern deutſchen Urvätern