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viums, und laſſen den Pächter ſelten zu einer noth- dürftigen Keunntniß der Natur des Pachtſiücks ge- langen. Beyde Theile ſind daher bey 4, 6 und gjähriger Pachtdauer betrogen, und ſelbſt eine 12jährige Pacht iſt noch zu kurz, um beyden Thei- len Vortheil gewähren zu. können.
Beliebter als ſolche kurze Contracte ſind ſelbſt in England„,,die Pachten auf Willkühr“ (leases at will.) Bon einem Engländer darf man durchaus keine Unbilligfeit, keinen Flatterſinn er- warten. ſonſt wären ſolche„Pachtungen für den Pächter höchſtgefährlich. findet man ſie auch ſehr häufig, und bey thätigen Landwirthen gehen ſie gewöhnlich auf den Sohn über, In Franfreich dürften. ſie ſchwerlich irgendwo gefunden werden... Endlich giebt es noch Pachtungen, auf Lebenszeit(leases for lives)„die, allerdings. für. den Pachter ſehr zvortheilhaft ſind, und auch dem Ver- pachter näklich. ſind, wenn ex ſich von der Thätige- keit. des Pachters/vorher genugſam überzeugt hat.
Auf Erbpachtungen, wie ſie jeßt unſere. hohe Cammer verleihet, bin ich nirgends geſtoßen ,- und wenn.ich recht verſtanden habe, giebt es ſolche auch eben ſo wenig als es dort Güter giebt, die mit unſern. Cammergütern eine Aehnlichfeit hätten, indem aller Grund und Boden urſprünglich.den Lords zugehört, Gleichwohl giebt es in der That


