Druckschrift 
Die landwirthschaftliche Buchführung : basirt auf alles umfassende Register oder Tagebücher aus einem noch ungedruckten größeren Werke über das Privat- und Staats-Rechnungs-Wesen, letzteres mit besonderer Hinsicht auf das im österreichischen Kaiserstaate eingeführte Staats-Casse- und Rechnungs-Verfahren ; im Lichte unserer Zeit / dargest. von Franz Skarpil
Entstehung
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——— Mit Anfang, dann im Laufe 2 Ab des I S des Jahres zugewachſen gang Mit Ende dis Fahres 8 V 1. Alter 5 3 5 4 A 8 Capitals⸗ 8 5 Capitals⸗ 2 5 5 Capitals⸗ 5 52 Werth**2 32 Werth 3 32 Werth 5 5 8 6 5 8—6 5 8 6 85 jährig Stückzahl-. kr. Stückzahl fl. kr. Stückzahl ſ. Ir. Nr. 5 1 1000— 4 1 200—.. 1 220— 4 1 200— 1 220— 10 1. 160— 1 144— 12 1 140—.... 1 126— 11 1 150—. 1 13⁵— 11 1 150—. 1 135— 5 1 1000— 5 1 980—

Die Führung dieſes Regiſters kann bei der vorliegenden Einrichtung gar keine Schwierigkeit machen, und die Mühe, welche die Evidenzhaltung des Viehſtandes erfordert, kann, als durchaus von keinem Belange, hier noch weniger in Erwähnung kommen.

Aller An⸗ und Verkauf iſt dem Werthsbetrage nach im Geld⸗Journal mit dem Tage der Ereignung erſichtlich zu machen, in deſſen End⸗Colonne ſich auf Litt. F. des Viehſtand⸗Regiſters zu berufen kommt. In dieſem dagegen muß der Zuwachs und Ab⸗ gang nach Stückzahl und Werth gehörigen Orts ausgewieſen werden.

Je nachdem man mehr oder weniger Detail in der Rechnung haben will, kann entweder vom Fall zu Fall, oder aber ganzjährig aus dieſem Regiſter in die Hauptrechnung eingetragen werden, worin jede Viehgattung ihr eigenes Conto erhält.

Man kann auch bei jedem dießfälligen An- und Verkauf ſogleich vom Geld-Journal aus in die Hauptrechnung eintragen, in welchem Falle dann das Hauptbuchs⸗Pagina und Poſt⸗Nr. ſowohl der Journalspoſt, als auch dem im Viehſtands⸗Regiſter enthaltenen Cintrage, um ein doppeltes Verbuchen zu verhüten, beizuſetzen iſt.