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ßen angedeutet habe, ſo bemerke ich, daß der Grund zu dieſer Arbeit ſchon in meinen, an dem Inſtitute zu Hohenheim für meine Vorträge ausgearbeiteten Heften gelegt war, wo ich es für möglich hielt, neben dem würtembergiſchen noch das preußiſche Maas mit anzugeben; an meinem ſpäter hier etablirten Inſtitute kam dann das heſſiſche Maaß noch hinzu. Aus dem einen oder andern dieſer Maaße wird es dem in an⸗ deren Ländern einheimiſchen Leſer nicht ſchwer werden, auf das ſeinige zu reduziren. Das einfache Verhal⸗ ten des heſſiſchen Maaßes zum franzöſiſchen habe ich im Vorworte zur erſten Abtheilung dieſes, ſowie zur zweiten Abtheilung des zweiten Bandes(Betriebslehre) näher angegeben. Ueberall wo ich von Centnern ſpreche, iſt darunter der heſſiſche gemeint, welcher 100 Pfund oder 50 Kilogramme hat. Als Längenmaas behielt ich den bekannten, rheinländiſchen zwölfzölli⸗ gen Fuß bei, wie ebenfalls im Vorworte zur erſten Abtheilung ſchon bemerkt iſt.
Darmſtadt im Auguſt 1839.
H. W. Pab ſt.


