Koſt fuͤr denſelben bei uns zu erhalten hof⸗ fen duͤrfen.
92) Diejenigen, welche ſich nur einige Monate, Wochen oder Tage hier aufhalten wollen, koͤnnen, dem Vorhergehenden zufolge, nach beſonderer Verabredung nur dann darauf rechnen, hier im Inſtituts⸗Gebaͤude ein
Unterkommen zu finden, wenn zufaͤllig ein Zimmer frei waͤre. In dieſem Falle wird taͤglich fuͤr Wohnung und Koſt, exelu⸗ ſive des Fruͤhſtuͤcks, 1½ Rthl. Courant und woͤchentlich 10 Rthl. bezahlt.


