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Thaͤtigkeit und Kraft verbinden und dennoch be⸗ ſcheidener und freier von Eigenduͤnkel ſind, wie die meiſten ungebildeten Wirthſchafts⸗Schrei⸗ ber; die ihnen vielleicht noch fehlende Uebung aber(da ſie wiſſen, worauf es auch bei dem kleinen Dienſt ankommt) bald erlangen werden. Nur zu Wirthſchafts⸗Directoren fuͤhlen ſie ſich mehrentheils ſelbſt noch nicht geeignet, gerade weil ſie wiſſen, was auch dazu gehoͤrt.
Dagegen plagen uns Leute, die wir gar nicht kennen, oder die hier vielleicht einmal ei⸗ nen Durchflug gemacht haben, mit Bitten, daß wir ihnen Conbitionen verſchaffen moͤgten. Hier⸗ auf aber koͤnnen wir uns durchaus nicht einlaſ⸗ ſen. Es moͤgen rechtliche und geſchickte Maͤn⸗ ner darunter ſeyn; aber wir koͤnnen es nicht be⸗ urtheilen, wer ſie ſind und in wiefern ſie in ge⸗ gebene Verhaͤltniſſe paſſen. Man wird es uns alſo nicht uͤbel deuten, wenn wir ſolche Antraͤge gar nicht beantworten. Eingeſandte Atteſtate von vormaligen Principalen koͤnnen wir nicht beruͤckſichtigen und wir halten keineswegs, wie manche zu glauben ſcheinen, ein ſogenanntes Dienſtvermiethungs⸗Comptoir.
Hinſichtlich des Oeconomiſchen iſt beſtimmt: 1) Fuͤr Unterricht, moͤblirte Wohnung, Bedie⸗


