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eines Studierenden nur die oben erwaͤhnte Zeit⸗, und wenn gleich der Zutritt anderen wißbegieri⸗ gen Maͤnnern zu unbeſtimmten Zeiten, in dem Fall, daß Platz uͤbrig iſt, nicht verſagt werden ſoll, ſo koͤnnen wir ſie doch auf keinem Fall als unſere Mitbuͤrger, ſondern nur als Hospitanten betrachten, auch nicht zugeſtehen, daß ſie ſich Schuͤler des Moͤglinſchen Inſtituts nennen, wie von manchen geſchehen iſt, die ſich nur wenige Wochen oder Monate hier aufhielten und ſehr unvollſtaͤndige und oberflaͤchliche Begriffe mit⸗ nahmen.
Da jeder hier gleiche Rechte hat, ſo kann keiner irgend eine Auszeichnung oder Vorzug verlangen, welche die Zuruͤckſetzung anderer nach ſich zoͤge. Natuͤrlich iſt es aber, daß diejenigen, welche ſich uns durch Theilnahme an unſere wiſ⸗ ſenſchaftliche und Gewerbszwecke mehr annaͤhern und zur Foͤrderung derſelben behuͤlflich ſind, uns mehrere Veranlaſſung zu perſoͤnlicher Freundſchaft und geſelliger Mittheilung geben, als diejenigen, welche ſich von uns entfernt halten und weniger Antheil an uns und unſerm Betriebe zu nehmen ſcheinen. Wir wiſſen, daß einige, beſonders zu Anfange, letzteres aus Beſcheidenheit und Beſorg⸗ lichkeit uns zu ſtoͤren, gethan haben, zumal wenn ſie einmal einen Zeitpunkt trafen, wo daes wirk⸗


