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Resultate der Versuche über Erzeugung und Gewinnung des Düngers : wie solcher unter bestimmten Verhältnissen aus Futter und Einstreu bei Haltung der Pferde, des Rindviehes und der Schaafe entsteht ; nebst einer Berechnung oder Ausmittelung des Gewichts und Maaßes von denjenigen ländlichen Erzeugnissen, welche zur Ernährung der Thiere und Erzeugung des Düngers am gewöhnlichsten angewandt werden ; desgleichen Versuch zu einer Werths-Vergleichung der vorzüglichsten Ackerbau-Erzeugnisse nach Roggen-Körner-Werth, wie solche ... bei dem Gute Schierau angenommen und berechnet werden / vom Königl. Amts-Rathe Block. Mit einem Vorw. und Anm. vom Staats-Rathe Thaer
Entstehung
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der Preuß. Scheffel Roggen mittler Guͤte wiegt 80 Pfund, mithin betragen jene 386 Pfund ſo viel als:

7 Scheffel 51 Metze Roggen, welcher alljaͤhrlich nach dem Martini mittlern Marktpreis der Kreisſtadt Goldberg berechnet wird, und der baare Betrag dafuͤr mit dem 3oſten November jeden Jahres an den Organiſten von der Bauerſchaft gegen Entſagung der Wettergarben zu entrichten iſt, wodurch dem Orga⸗ niſten dieſes Einkommen hinlaͤnglich gedeckt wird.

ad 6. a. Beſchreibung des Rechtes vom Waſſermuͤller, welcher berechtigt iſt, ſeinen Pferde⸗ und Kuhduͤnger auf das herrſchaftliche Feld zu fahren und davon 2 Ernten zu ziehen. Ausmittelung des Umfangs der Duͤngernutzung.

Der Waſſermuͤller hat laut Kauf⸗Contracts das Recht, ein Pferd und 2 Kuͤhe zu hal⸗ ten und den ſaͤmmtlich davon gewonnenen Duͤnger mit dem Zugvieh der Herrſchaft im Monat Juni in das Brachfeld des dominii fahren zu laſſen und von dieſem Dünger 2 Ernten zu nu⸗ tzen. Die Auswahl des Ackers im Brachfelde, auf welchen der Duͤnger abgeſchlagen wird, hoͤngt nur allein vom dominio ab. Das Aufladen des Duͤngers beſorgt der Muͤller, das Ab⸗ ſchlagen deſſelben im Felde aber beſorgt das dominium urd ſteht demſelben frei, den Duͤnger ſo ſtark als moͤglich dem Acker einverleiben zu laſſen. Nach genauer Erkundigung und der ei⸗ genen Zuſtimmung des Muͤllers, waͤhlt das dominium zu dieſem Duͤnger nicht den beſten Acker. Wegen Ermittelung der Flaͤche wurde der Acker, welchen der Muͤller in den letzten 10 Jahren zur Benutzung erhalten und den Duͤnger dazu gegeben, in Augenſchein genommen, und es ergab ſich eine Flaͤche von Morgen, auf welche im Durchſchnitt alljaͤhrlich 22 Fuder Duͤnger mit dem herrſchaftlichen Zugvieh gefahren worden. Alle vorkommende Ackerarbeiten verrichtet das dominium, den noͤthigen Saamen aber, ſo wie die Ernte und Erntefuhren, beſorgt der Muͤl⸗ ler. Dem Muͤller iſt erlaubt, im erſten Jahre Winterroggen und im zweiten Jahre Gerſte dar⸗ auf anzubauen; ein Weiderecht auf dem Stoppel ſteht dem Muͤller nicht zu.

b) Werth und Schaͤtzung vorſtehenden Rechtes. Abſchaäͤtzung der Ernten nach Roggenwerth.

1) Die Ernte an Winterroggen von Morgen, wird im Durchſchnitt mehrerer Jahre auf 5 Schock Garben geſchaͤtzt, die Garbe wiegt 16 Pfund und das Schock giebt im Durch⸗ ſchnitt Scheffel Koͤrner Preuß. Maaß, der Scheffel wiegt 80 Pfund, es betraͤgt dem⸗ nach die Koͤrnerernte. 12 Schfl. 8 Metz. Roggen. Das Stroh von 5 Schock Ernte wiegt nach dem Abdruſch 1

Latus 12 Schfl. 8 Metz. Roggen.