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Reden des Herrn Staatskanzlers Freiherrn von Hardenberg bei den Versammlungen der ständischen Deputirten in Berlin, am 7ten und 16ten September 1811
Entstehung
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Art, durch die Steuer⸗Vertretung und durch Holz⸗ und Weide⸗Berechtigungen geleiſtet werden mußte.

4) Der Entſchaͤdigungs⸗-Anſpruch des Guts⸗ herrn beſchraͤnkt ſich auf die bisherige Nutzung nach 2. und 3. und erſtreckt ſich folglich nicht auf die Vortheile, die der bisherige Unterthan aus ſeiner freien Dis⸗ poſition und Benutzung kuͤnftig ziehen kann.

Auch unterliegt

5) dieſer Entſchaͤdigungs⸗Anſpruch der ſtaats⸗ rechtlichen Beſchraͤnkung, daß wenn die Dien⸗ ſte und Abgaben der Bauern ſo hoch ge trieben ſind, daß ſie dabei nicht beſtehen koͤn⸗ nen, und die Steuerfaͤhigkeit ihrer Hoͤfe ge⸗ ſchwaͤcht wird, nicht das Maas dieſer exceſ⸗ ſiven Nutzung, ſondern nur dasjenige be⸗ ruͤckſichtigt wird, was ohne Druck und Nach⸗ theil fuͤr die Praͤſtations⸗Faͤhigkeit haͤtte ge⸗ leiſtet werden koͤnnen.

Es iſt klar, daß eine ſpecielle Auseinander⸗ ſetzung hiernach ſchon in jedem einzelnen Falle große Schwierigkeiten haben, im Allgemeinen aber gar

nicht