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Entwurf einer Gemeinheitstheilungs-Verordnung für die Preußischen Staaten / Als Vorschlag ... vorgelegt vom Staatsrath Thaer
Entstehung
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( 22 Diejenigen Leute, welche als Winkeladooca⸗ ten notoriſch beruͤchtigt ſind, kann die Commiſ⸗ ſion auf der Stelle zuruͤckweiſen, wenn ſie ſich in die Verhandlungen miſchen wollen.

§. 50.

Die Juſtizbehoͤrden werden angewieſen, Strei⸗ tigkeiten uͤber Theilnehmungsrechte bei wirklich ſchon in Gang geſetzten Theilungs⸗ und Abloͤ⸗ ſungs⸗Angelegenheiten vor andern ſchleunig zu entſcheiden, auch beſonders das Gutachten der Theilungs⸗Commiſſion und der dabei zugezoge⸗ nen Juſtizperſonen, welche uͤber die Lage der Sache die beſte Auskunft geben koͤnnen, daruͤber zu vernehmen.

g. 5I1.

Die Commiſſion vernimmt insbeſondere die Provocaten, ob und was ſie gegen die Vorſchläge der Provocanten einzuwenden haben.

Es werden jenen die Vortheile vorgeſtellt, welche ſie ſelbſt von einer ſolchen Auseinander⸗

ſetzung erlangen wuͤrden. Zugleich aber wird

ihnen bedeutet, daß ihr Widerſpruch die Abſin⸗

dung derer, welche ſie verlangen, nun durchaus nicht weiter verhindern koͤnne, ſondern daß es lediglich auf die Art derſelben ankomme, worin