Teil eines Werkes 
2. Bandes, 2. Abtheilung (1834) Die landwirthschaftliche Betriebslehre
Entstehung
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§. 483. Zugvieh⸗Conto. Das Zugvieh⸗Conto beſteht, ſo bald man Pferde und Ochſen zugleich haͤlt, in zwei Abtheilungen, einem Pferde⸗ und einem Ochſen⸗ Conto. Jedem dieſer beiden Conto wird am Anfang das am Ende der vorigen Rechnung verbliebene Zugvieh⸗Ca⸗ pital zu Laſt und am Schluſſe die neue Taxe zu gut geſchrie⸗

ben. Das Capital, nebſt dem Stallgeraͤthe⸗Capital, wird

verzinſet. Auf die Debet-Seite koͤmmt ferner der Auf⸗ wand fuͤr angekauftes Zugvieh, Fuͤtterung, Hufbeſchlag, der Antheil an der Unterhaltung der Ackergeraͤthe und des ſonſtigen Geſchirres(ſ.§. 484), Beleuchtung, Medicin, Lohn und Unterhalt der Knechte, Taglohn beim Geſpann. Auf der Credit⸗Seite wird der Miſt angemeſſen ver⸗ anſchlagt(ſ.§. 486), und allenfallſige Extra⸗Verdienſte der Knechte oder des Geſpanns werden gut geſchrieben. Das verbleibende Debet-Saldo wird auf die durch das Arbeits⸗Journal(ſ.§. 448) dargethane Zahl der Arbeits⸗ ſtunden, oder vollen Arbeitstage, ausgeſchlagen und dann den betrefſenden Conto's zur Laſt geſchrieben, ſo daß auch die Zugvieh⸗Conto ohne Saldo ſich abſchließen.

Manche Landwirthe ziehen vor, fire Preiße für die Geſpannar⸗ beit anzunehmen, was zwar die Berechnung in etwas erleichtert, aber auch unvollſtändiger iſt. Es verbliebe dann ein Saldo, das auf das allgemeine Wirthſchafts⸗Conto zu übertragen wäre. Wo Kühe angeſpannt und zur Feldarbeit gebraucht werden, muß der Betrag der Arbeit, welche dieſelben verrichtet haben, nach einer verhältniß⸗ mäßigen Taxe der Kuherey zu gut kommen; ein beſonderes Zugkühe⸗ Conto iſt alſo nicht nöthig.

§. 484. Geſchirr⸗Conto. Dieſes Conto umfaßt ſaͤmmtlichen Anfwand fuͤr die Unterhaltung der Acker⸗, Spann⸗ und Handarbeits⸗Geraͤthe, einſchließlich der Ver⸗ zinſung des darin enthaltenen Capitals. Der Aufwand wird dann ſo richtig, als moͤglich, auf diejenigen Conto vertheilt(alſo dem Geſchirr-Conto wieder abgeſchrieben), welche derſelbe angeht, die Hauptſumme alſo auf das Pfer⸗