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Praktische Anleitung zur Kenntniß der Gesetzgebung über Besteuerung des Branntweins und des Braumalzes in den Königlich Preußischen Staaten : als Handbuch für Gewerbetreibende und Beamte aus amtlichen Quellen bearbeitet / von Heinrich Förster ...
Entstehung
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XLVIII

Material⸗Vorrath. Betrtebs⸗Angabe des Brennerei⸗Inhabers.

Erklaͤrung des Brennerei⸗ Nr.

Inhabers. Nummer Tage Dauer Zahl] des

Der Vorratbsgefäß der in Gang des des der Ma⸗

Gat⸗ Der Borratbsge 2 3 hienden Blaſen⸗ Blaſen⸗ Bla⸗ſterial⸗ tung des Reihe⸗ſc⸗ laſe auf ganges. ganges ſſenab⸗ gefa⸗ Materi⸗folge Inhalt nach Ab⸗. an jedemſtriebe, ßes, als und zum 1dhaun Tage. taͤg⸗ aus Aufbe⸗ Ab⸗ für die obere lich. dem wah⸗ ſtriebe hicht⸗ Ma, Lut⸗ ge⸗ rungs⸗ nach ſeteerial. ter. brant ort. Nro. Eimer. Quart. wird.

4. 2. 3. 3. 4. 5 6. 7. 3. 9.

1 3 D

Meine obige und vorſeitige Erklaͤrung iſt vollkommen richtig. Ich verpflichte mich, dem in der gegene ürtigen Betriebs⸗Deklaration angege⸗ benen Betriebs⸗Gange und im Falle der Abaͤnderung von Seiten der Steuer⸗Beboͤrde, nach Maaßgabe dieſer Aenserung, ſo wie aller Vor⸗ ſchriften des Regulativs vom 21. Aug. 1325, genau zu folgen, und wi⸗ drigenfalls die in dieſem Regulativ bezeichneten Strafen der Uebertretung

verwirkt zu haben. den ten 18

Der Brennerei⸗Inhaber.