XLIV
Betriebs⸗Erklaͤrung.
Die Einmalſchung beginnt: Num⸗ Hefen⸗ Blaſen ſind im Ge⸗
Datum mern Eingemaiſcht gefaͤße brauch: und ob der zu wird: A 8
Meno, vere braucs eaern Zum
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Aus dem vo⸗) rigen Monat
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ſind noch ab⸗ zubrennen
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Sonntag
Dienſtag Mittwoch Donnerſtag
Sonnabend Sonntag
Montag
Dienſtag
Mittwoch Donnerſtag Freitag Sonnabend
Montag———— Freitag
Sonntag
Montag Dienſtag ꝛc.
V. Der Unterzeichnete erklaͤrt hiermit die vorſtehende Betriebs⸗Nachweiſung
in allen ihren Theilen unter den im Maiſchſteuer⸗Regulativ vom 1. December
1820 und der Koͤniglichen Kabinets⸗Ordre vom 10. Jan. 1824 enthaltenen
Vorſchriften, bei Vermeidung der auf Uebertretung derſelben geſetzten
Strafen, insbeſondere der Strafe fuͤr unbefugte Einmaiſchungen von
Einbundert Thaler, welche dem Entdecker ganz zu Theil wird,
puͤnktlich beobachten zu wollen.
den ten 18
(Unterſchrift.)


