Druckschrift 
Der Mecklenburgische Haken, ein vorzüglicheres Ackerwerkzeug als der gewöhnliche Pflug : beschrieben nach Schumacher und dargestellt nach fremden und eigenen funfzigjährigen Erfahrungen nebst Notizen über von Thünen's Hakenpflug ; mit 2 Abblildungen und 29 Figuren in Steindruck / von Friederich Gotthard von Boddien, in früheren Jahren ausübendem Landwirthe und Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinschem Geheimen Domainenrathe; späterhin Königlich Großbritt.-Hannov. Oekonomie-Rathe und zuletzt wirkl. Regierungs-Rathe bei der Landdrostei zu Aurich, Mitgliede mehrerer gelehrten und ökonomischen Gesellschaften und patriotischen Vereine des In- und Ausandes
Entstehung
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geſtattet werden kann, daß aber der genannte engere Aus ſchuß bereit iſt, dem Herrn Regierungsrathe von Boddien, auf deſſen fernerem Antrag, ein zum Abdruck beſtimmtes Gutachten uͤber ſeine Vorſchlaͤge mitzutheilen. Die Aufnahme dieſes Gutachtens mit den etwanigen Bemerkungen des Regierungsraths von Boddien in die angekün⸗ digte Abhandlung durfte dem von dieſem beabſichtigten Zwecke auch weit mehr entſprechen, als die oͤffentliche Eroͤrterung des Berichts vom 30. September 1836, indem die darin enthal⸗ tenen Entwuͤrfe noch uͤberall nicht zur Kenntniß des Publi kums gekommen ſind, zu ihrer oͤffentlichen Widerlegung alſo keine Veranlaſſung vorhanden iſt, ferner auch ausfuͤhrliche Eroͤrterungen ſolcher Art fuͤr den Landmann, dem die Ab handlung doch hauptſaͤchlich beſtimmt zu ſein ſcheint, wenig geeignet ſind, und zudem in dem vorgedachten Berichte vom 30. September 1836 ausdruͤcklich geſagt worden iſt, daß dem

engern Ausſchuſſe nicht bekannt ſei, ob ſich die zur zweck⸗

maͤßigen Anwendung des Hakens geeignete Bodenart in Oſt friesland finde.

Indem Wir uͤbrigens den Herrn Regierungsrath von Boddien, ſo viel der Abdruck der Gutachten und Erklaͤ⸗ rungen des Mecklenburgiſchen patriotiſchen Vereins und ver⸗ ſchiedener Gutsbeſitzer ꝛc. betrifft, auf den Inhalt des Re ſcripts vom 15. Auguſt d. J. verweiſen, wollen Wir jeden⸗ falls die Einſendung der beabſichtigten Abhandlung vor dem Abdrucke gewaͤrtigen, und laſſen es bei den, von verſchiedenen Landdroſteien und von der Koͤniglichen Landwirthſchafts-Ge ſellſchaft bereits erfolgten Unterzeichnungen auf dieſelbe bis auf Weiteres bewenden.

Hannover, den 9. November 1837.

Koͤnigliches Hannoverſches Miniſterium des Innern. (gez.) von der Wiſch. An

den Herrn Regierungsrath von Boddien in Aurich.