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gewinnen koͤnnen. Allein durch die, mit der Eingabe des Regierungsrathes von Boddien vom 22. April a. J. Uns vorgelegten Gutachten und Zeugniſſe ſind, obwohl Wir dem— ſelben das gebuͤhrende Gewicht wihig beilegen, Unſre Zweifel dagegen noch keinesweges ganz beſeitigt, und Wir koͤnnen Uns daher auch zur Zeit, ſchon aus dieſem Grunde, zu der von dem Regierungs-Rathe von Boddien gewuͤnſchten Zuſicherung nicht entſchließen, daß von der Beſchreibung des Mecklenburgſchen Hakens, die derſelbe in Drucke herauszuge⸗ ben beabſichtigt, eine nahmhafte Zahl von Exemplaren auf Koſten der oͤffentlichen Caſſe angekauft werden ſolle. Viel⸗ mehr halten Wir zuvor jedenfalls eine weitere Pruͤfung des Gegenſtandes fuͤr noͤthig, und Wir haben daher ein ferneres Gutachten daruͤber von dem engeren Ausſchuſſe der Koͤnigl. Landwirthſchaftsgeſellſchaft zu Celle zu fodern um ſo mehr Uns veranlaßt gefunden, als die Gerechtigkeit erheiſcht, daß dem genannten engern Ausſchuſſe, gegen deſſen Anſichten die Uns uͤberreichten Gutachten und Zeugniſſe gerichtet ſind, Ge⸗ legenheit gegeben werde, uͤber deren Inhalt auch ſeiner Seits ſich wiederum zu aͤußern. Fuͤr jetzt behalten Wir Uns nur vor, nach dem Eingange des verlangten Berichts dem Regie⸗ rungsrathe von Boddien weitere Mittheilung zu machen.
Uebrigens koͤnnen Wir zu bemerken nicht umhin, wie es Uns als durchaus unangemeſſen erſcheint, daß in der Ein— gabe des Regierungsraths von Boddien vom 22ſten v. M. S. 2. geaͤußert wird, als ſey der Bericht des engern Ausſchuſſes der Koͤniglichen Landwirthſchaftsgeſellſchaft vom 30. Septbr. v. J. nicht nur zur Herabwuͤrdigung der in Frage ſtehenden Ackergeraͤthe abgefaßt, ſondern auch darin der Betrieb der Mecklenburgſchen Landwirthſchaft herunter zu ſetzen geſucht worden. Denn eine unbefangene Pruͤfung des erwaͤhnten Berichts zeigt, wie unbegruͤndet dieſe Vermuthung uͤber die Abſichten des engern Ausſchuſſes bei Erſtattung ſei— nes Gutachtens iſt; und es haͤtte daher eine ſolche Vermu⸗ thung nicht ausgeſprochen werden ſollen.


