— 2—
2) Die Regierung verpflichtet ſich aber, contrakt⸗ mäßige Zinſen den Gläubigern des Staats zuzu— ſichern und auszuzahlen.
Man nannte dieſe Zinſen eine Annuität, und die Dokumente, die darüber den Gläubigern gegeben wur⸗ den, Stocks.
Dieſe Zinſen oder Annuität ſind ſeit der Revo⸗ lution von 8 auf 6, 5 und 4 pro Cent des wirklich dem Staate übergebenen Capitals geſunken; und un⸗ ter des Herrn Pellbams Adminiſtration, etwa im Jah⸗ re 1753, von 4 auf 3 pro Cent herabgeſetzt. Man nannte dies die 3 pro Cent Stocks reduced.
Als aber in der Folge wiederholte Kriege mit Frankreich die Regierung nöthigten, neue Staats⸗ ſchulden zu machen, war ſie unter verſchiedenen vor⸗ theilhaften und nachtheiligen Ulmſtänden gezwungen neue Gelder zu 3, 4 und 5 pro Cent aufzunehmen. Auch hier wurden jene zwey Hauptbedingungen zur Grundlage des Contrakts gemacht, der mit den Gläu⸗ bigern geſchloſſen wurde, und es entſtanden 3, 4 und 5 pro Cent conſolidirte Stocks, oder neue fun⸗ dirte Schulden, für welche 3, 4 und 5 pro Cent Annuität bezahlt, und gewiſſe Staats Einkünfte, die aus neuen Taxen hervorgingen, verpfändet wurden.
Im Jahre 1697 beliefen ſich die ſämmtlichen Staatsſchulden Großbritanniens auf etwa 21 ½ Mil⸗ lion Pfund; es wurden bis 1701 etwa 5 Millionen davon abgetragen. Der Schuldenbeſtand blieb alſo im Anfange des vorigen Jahrhunderts 16 ⅞ Million


