Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1806) Einleitung zur Kenntniß der englischen Landwirthschaft und ihrer neueren practischen und theoretischen Fortschritte. Bd. 1
Entstehung
Einzelbild herunterladen

24

Bey der Verpachtung wird ein Concract(cove- nants) ausgewechſelt. Die Contracts⸗Formel iſt in einigen Gegenden ſeit Jahrhunderten beybehalten worden, und enthaͤlt oft Artikel, die auf den jetzi⸗ gen Zuſtand des Ackerbaues gar nicht mehr paſſen, und deren Beobachtung dem Eigenthuͤmer ſowol als dem Paͤchter nachtheilig iſt. Es giebt einige ſo ei genſinnige und in der Landwirthſchaft ſo unwiſſende Gutsherren, welche durchaus nicht davon abgehen. Dies ſtehet der Aufnahme des Ackerbaues in man⸗ chen Gegenden ſehr im Wege. Oft wird aber der Contract nach der alten Formel von beyden Seiten unterzeichnet; der Gutsherr, oder ſein Inſpector, nehmen es aber nicht ſo genau damit, und laſſen den Farmer wirthſchaften, wie er will, wenn er und der Hof dabey nur in Aufnahme kommen.

Bey den Verpachtungen auf beſtimmte Zeit (Leases) werden die Contracte gewoͤhnlich beſſer ab⸗ gefaßt, aber auch ſtrenger darauf gehalten. Dieſe Art iſt da, wo die Landwirthſchaft hoͤher getrieben wird, allgemein uͤblich.

Wo die kleinen Landeigenthuͤmer bemerkten, daß der Paͤchter eines groͤßern Hofes ſich ungleich beſſer ſtand, und mehr Vermoͤgen erwarb, als ſie; entſchloſſen ſie ſich haͤufig, ihr kleines Eigenthum zu verkaufen, und mit dem dafuͤr erhaltenen Capi⸗ tale ſich aufs Pachten zu legen. Sie fanden ſehr leicht Kaͤufer, benachbarte Gutsherren oder andre reiche Leute, die mehrere ſolcher kleinen Hoͤfe zuſam⸗

4 6 1 a ptria 30 A urd n pmi

1 d fumnn M