dadurch der Umgebung eine neue Zierde gegeben. Der- selbe enthält des Besitzers Gemälde älterer Zeit, und zu beiden Seiten Wohnungen, deren Eine für den Custos derselben bestimmt ist. Den fremden, durchreisenden Kunstfreunden sind die Kunst-Sammlungen hier und im Herrenhause zu jeder Tageszeit unentgeldlich geöffnet. Für das Publikum sind die Nachmittagsstunden von 2— 5
Uhr der Sonn- und Festtage zum freien Zutritt bestimmt.
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CAPITEL X. Schifff und Geschirr.
Da, wie schon oben gesagt, hier sehr viele Ziegel- und dergleichen Fuhren gethan werden, so wurde es, zumal bei den theuren Holzpreisen, für zweckmässig ge- halten, acht Wagen zu dergleichen Fuhren mit eisernen Achsen zu versehen.
Die übrigen Wagen werden zu Wirthschaſtsfuhren gebraucht.
Jeder Wagen hat nur ein Paar Leitern, die bei allen Gegenständen(mit Ausnahme von Bauholz) darauf bleiben. Bei Mist- und Erdfuhren werden bloss ein 1 ½ Elle breites und 2 schmale Breter darauf gesetzt, und bei Erntefuhren wird ein Ladezeug, welches aus 2 Querbäumen und 2
Ladebäumen besteht, darauf befestigt. Auf einen solchen
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