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Druckschrift 
Landwirthschaftliche Beschreibung des Ritterguts Lützschena bei Leipzig : mit seinen Gewerbszweigen / vom Ritter Max von Speck, Freiherrn von Sternburg
Entstehung
Leipzig _dategranularity1842
Rechtsdrehung 90°Linksdrehung 90°
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CA PITEL V.

Serrituten und Gerechtsume.

Lehn- und zinspflichtig sind sämmtliche Grundstücks- besitzer von Lützschena, und ein grosser Theil der Stadt Skeuditz, der Dörfer Wehlitz, Röcken und Gross-Herin- gen, und der benachbarten Kritzschiner Mark.

Das Gut hat die Untergerichte, und die Ausübung der Polizei, so wie das jus patronatus über Lützschena, IIaenichen mit Quasnitz und Freiroda.

Die Servituten bestehen meist in den zu entrichtenden Frohnen, in Lehnrenten in manu dominante und serviente, Erb- und Katzenzinsen, dem Brautschilling, dem jus pri- mae noctis*) und den Naturalprästationen, welche Letztere aber fast durchgängig in eine Geldrente verwandelt wor- den sind; ferner in den Handfrohmn- und Baufrohndien- sten, dem Holzhackergelde u. s. w., deren völlige Ablö- sung jetzt betrieben wird.

Freiroda ist ein Rittergut für sich, welches sowohl

die Ober- als Untergerichte, Lehn- und Laudemial-

*) Auf das durch Darbringung eines seidenen Beutelchens ohne Nath von der Braut, in dem sich 3 Mariengroschen befinden, verzichtet

wird.

gefälle h werden, pflugfrohn zu leisten hegrifken i Da d ühung dem den Bere

mehre Ja

Der!

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